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Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung abgeschafft

Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung abgeschafft
Danielanee7@gmial.com
Inhaltsverzeichnis

Eigentum verpflichtet, so steht es im Grundgesetz. Und danach handeln auch Staat, Länder, Gemeinden und Kommunen.

Keine Chance: Ihr Eigentum kann beschlagnahmt werden

Wir haben Ihnen bereits aufgezeigt, dass aufgrund der geltenden Gesetzeslage Ihr Eigentum (vorübergehend) beschlagnahmt werden kann.

Dies kann etwa auf Basis der jeweiligen Landesordnungs- oder Sicherheits- bzw. der Polizei- und Ordnungsbehörden-Gesetze geschehen.

Das gilt beispielsweise in einer Notlage (wenn Obdachlosigkeit in einer Stadt droht) oder wenn die Sicherheit und Ordnung gefährdet ist; sprich: zur Abwehr einer Gefahr.

Dafür sollen Eigentümer entschädigt werden.

Legaler Zugriff des Staates auf Ihre Privatwohnungen?

Es gibt jedoch noch andere „Enteignungs-Gesetze“:

  • das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) von Berlin, das die Sicherstellung von Sachen erlaubt, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren.
  • oder das Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungs-Verbotgesetz), mit dem Wohnungen wieder ihrem eigentlichen Zweck zugeführt werden können, wenn sie länger als 6 Monate leerstehen.

Sogar manch ein Politiker sieht in den Gesetzen und Verordnungen einen möglichen Zugriff auf Privatwohnungen.

Unter der Hand bezeichnen sie diese Regelungen als einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte.

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Aushebelung des Eigentums zur Verhütung drohender Obdachlosigkeit

Im Zuge der Krise gab es noch ganz andere behördliche Vorschläge, die jeden Eigentümer entsetzen müssen.

So wurde im November 2015 im Berliner Senat darüber diskutiert, die Polizei zu ermächtigen in Privatwohnungen einzudringen, um dort Flüchtlinge unterzubringen – selbst gegen den Willen der Eigentümer.

Demnach soll das bereits erwähnte Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) dahingehend abgeändert werden:

„Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Prüfung der Geeignetheit zur Unterbringung von Flüchtlingen Grundstücke, Gebäude oder Teile davon ohne Einwilligung des Inhabers betreten, wenn dies zur Verhütung drohender Obdachlosigkeit erforderlich ist.“

Oder anders ausgedrückt: Die Polizei darf ohne richterlichen Beschluss in Privat-Eigentum eindringen, um nach Wohnraum für Asylbewerber zu suchen.

Dieses Recht hätten dann auch die Ordnungsämter.

Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wurde de facto abgeschafft

Bedenken Sie: Im Grundgesetz, Artikel 13 steht: „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Dieses Grundrecht wird dadurch komplett ausgehebelt.

Damit ist eine Zeitenwende angebrochen: Niemals zuvor nach dem Ende des 2. Weltkriegs hat der Staat solche Zwangs-Vermietungen und Beschlagnahmungen durchgeführt.

Das ist der stärkste staatliche Eingriff seit damals – und er gefährdet den sozialen Frieden in Deutschland.

Trotz allem sind Immobilien(anteile) ein Inflations- und Krisenschutz

Allen Unkenrufen und der Tatsache zum Trotz, dass der Staat Ihr Eigentum noch weiter belasten kann, schlägt ein Sachwert immer noch Geldwert.

Denn auch nach Kriegen, Krisen und Währungs-Reformen werden Wohnräume und Produktionshallen für Unternehmen benötigt, ebenso Gebäude für Verwaltungen, Büros, etc.

Deshalb sollten Sie auch weiterhin einen Immobilen(anteil) in Ihrem Vermögensschutz-Portfolio haben.

Das können z. B. Immobilienfonds sein, die eine möglichst breite Risiko-Streuung nach Standort, Mieter-Struktur und Größenklasse der Objekte vornehmen.

Damit minimieren Sie die Marktrisiken.

Ohnehin wird bei guten Immobilienfonds ausschließlich in renditestarke gewerbliche oder Wohn-Immobilien an wirtschaftsstarken Standorten in Europa oder weltweit investiert.