Erschließungskosten: Das schließen sie mit ein
Bei den Erschließungskosten handelt es sich um Gebühren, die ein Eigentümer für die Erschließung seines Grundstücks an die Gemeinde bzw. die Stadt zahlt(beispielsweise für den Anschluss an das Straßennetz, die Straßenbeleuchtung oder die Kanalisation, an die Gemeinde zahlt.
Unterschieden wird die Erschließung vor der Grundstücksgrenze (äußere Erschließung) von der, die dahinter liegt (innere Erschließung). Ein Rechtsanspruch auf Erschließung eines Grundstückes besteht nicht. Erschließungskosten können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Wirtschaftlichkeitsgebot: Wichtig bei den BetriebskostenDas Gebot der Wirtschaftlichkeit ist bei den Betriebskosten zu beachten. Es besagt, dass die Betriebskosten vom Vermieter so gering wie möglich zu halten sind (§ 556 Abs. 3 BGB). Dabei… › mehr lesen