Werbungskosten: So können Sie sie absetzen
Werbungskosten sind solche Aufwendungen, die bei der steuerrechtlichen Ermittlung der Einkünfte (zwecks Berechnung der Einkommensteuer) von den Einnahmen im Rahmen der Steuererklärung abgezogen werden.
Werden Einkünfte durch Vermietung und Verpachtung erzielt, lassen sich Kosten wie beispielsweise Fremdkapitalzinsen, Finanzierungsnebenkosten, Instandhaltungskosten, Schönheitsreparaturen, Verwaltungskosten sowie die AfA (Abschreibung für Abnutzung) regelmäßig als Werbungskosten absetzen.
Werbungskosten werden regelmäßig steuerlich dem Jahr zugeordnet, in dem der Zahlungsabfluss stattfindet (Abflussprinzip). Eine Ausnahme stellen regelmäßig wiederkehrende Leistungen dar, deren Zahlungsabfluss innerhalb von 10 Tagen vor Jahresbeginn oder nach dem Jahresende stattfindet. Sie werden dem Jahr zugeordnet, in dem die Aufwendungen zu leisten sind (Leistungsprinzip). Größere Posten der Instandhaltung bei Wohngebäuden können regelmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.