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Deutsche Telekom: Hoffnung für Anleger nach Gerichtsurteil

Inhaltsverzeichnis

Im deutschen Rechtssystem kann es schon einmal etwas länger dauern.

Das bemerkt jetzt auch die Deutsche Telekom, die im Schadensersatz-Prozess wegen eines fehlerhaften Börsen-Prospekts aus dem Jahre 2000 nun eine Schlappe vor Gericht einstecken musste.

Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte am Mittwoch ein Verschulden des Konzerns fest.

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, können nun rund 17.000 Kläger, ein Großteil davon Privatanleger, auf Schadenersatz hoffen.

Auf das Bonner Unternehmen könnte in der Folge eine Strafzahlung in Höhe von 200 Mio. € zukommen.

Telekom-Aktie: Klagen müssen einzeln verhandelt werden

Generelle Zahlungen schloss das Gericht jedoch aus. Vielmehr müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Falsch-Angaben im Prospekt zur jeweiligen Anlage-Entscheidung geführt hätten.

Die Deutsche Telekom hatte im Börsen-Prospekt für die T-Aktie an 2 Stellen von einem Verkauf von Anteilen am US-Konkurrenten Sprint geschrieben.

Daraus sei ein Buch-Gewinn von 8,2 Mrd. € entstanden. In Wahrheit wurden die Anteile jedoch nur in die Beteiligungs-Gesellschaft NAB ausgegliedert – NAB ist Teil des Telekom-Konzerns.

Im schon seit 12 Jahre laufenden Prozess konnte die Telekom in Frankfurt nun nicht schlüssig erklären, warum im Prospekt von einem Verkauf der Aktien geschrieben wurde.

Der Konzern gab jedoch bekannt, dass man das Urteil noch einmal bewerten und eventuell Einspruch einlegen wolle – die Telekom habe eine andere Rechtsauffassung.

Kapitalanleger-Musterverfahren in der Kritik

Das Verfahren läuft bereits seit mehr als 10 Jahren nach dem eigens hierfür geschaffenen Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz.

Dieses setzt – ähnlich wie bei US-Sammelklagen – auf die Verhandlung von einer Musterklage und überträgt das Urteil dann auf die restlichen Klagen.

Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten beklagen Anwälte jedoch, dass ihnen der Zugang zu den entscheidenen Beweisen erschwert würde.

In den USA hatte die Deutsche Telekom bereits vor Jahren einen Vergleich in Höhe von 120 Mio. US-Dollar gezahlt, um einen Verfahren in der gleichen Sache zu entgehen.

Der Urteilsspruch kommt in einer schwierigen Woche für das Bonner DAX-Unternehmen, welches zu Beginn der Woche unter massiven technischen Problemen zu leiden hatte:

Infolge eines Hacker-Angriffes waren Millionen von Kunden über mehrere Stunden hinweg ohne Telefon und Internet.

Telekom-Aktie trotz Urteil stabil

Die Telekom-Aktie hält sich an der Börse hingegen trotz des Urteilsspruches recht stabil:

Seit Mittwochmorgen verlor die Aktie zwar rund 1,6% ihres Wertes, befindet sich jedoch im Vergleich zum Wochenbeginn leicht im Plus.

Dabei profitiert das Unternehmen v. a. von guten Zahlen in den USA, wo man mit niedrigen Preisen beim Endkunden glänzen kann.

So konnte der Gewinn von T-Mobile US im 3. Quartal auf 366 Mio. Dollar verdoppelt werden.

Im kommenden Jahr erwartet das Gesamt-Unternehmen ein weiteres Umsatz-Plus mit einer Steigerung des Ebitda von 2 – 4 %.

Experten erwarten jedoch keine großen Sprünge der Telekom-Aktie in den kommenden Monaten, da der heimische Markt aktuell stagniert.

Die Aktie befindet sich nun bereits seit Mitte Juni in einer Seitwärts-Bewegung.

Sie empfiehlt sich daher aktuell nur für Anleger, die auf eine gesunde Dividende setzen (Dividendenrendite zwischen 3,30 und 8,14% in den vergangenen 4 Jahren).