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Geregelter Freiverkehr: Definition des börsenregulierten Marktes

Inhaltsverzeichnis

Der geregelte Freiverkehr ist per Definition der Teilbereich der Börse, der sich selbst reguliert. Für Unternehmen gibt es im geregelten Freiverkehr weniger einzuhaltende Regularien. Zum Beispiel:

1. Unternehmen müssen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen zum Börsenhandel erfüllen.

2. Es besteht keine Verpflichtung, Unternehmensinterna wie Jahresabschlussberichte zu veröffentlichen.

Zwar gelten auch in diesem Börsensegment durchaus Regeln und Bestimmungen, die von den Unternehmen befolgt werden müssen, jedoch ist ein Investment in Unternehmen des Freiverkehrs eher Kennern des Börsengeschäfts anzuraten. Die gesammelten Erfahrungen auf dem „normalen“ Börsenparkett können beim Handel mit Wertpapieren im geregelten Freiverkehr sehr wichtig sein.

Definition geregelter Freiverkehr

Der regulierte Markt verlangt von Unternehmen die Erfüllung vieler Kriterien und Pflichten. Dies gilt in dieser Fülle nicht für den geregelten Freiverkehr. Dieses Börsensegment wird nämlich allein von der Börse selbst reguliert.

Im Gegensatz zum regulierten Markt gelten Unternehmen im geregelten Freiverkehr laut Definition somit nicht als börsennotiert. Kriterien wie etwa die Veröffentlichung von Informationen und Risikoanalysen zum ausgegebenen Wertpapier oder die Verpflichtung zur Ad-hoc-Publizität bleiben im geregelten Freiverkehr außen vor. Eine Missbrauchsaufsicht soll jedoch Marktmanipulationen verhindern.

Die Unternehmen, die ihre Wertpapiere im Freiverkehr handeln, sind meist von eher geringer Größe und besitzen wenig Streubesitz, also Aktien, die dem Börsenhandel zur Verfügung stehen. Aktien und Anleihen machen somit einen geringen Anteil des Freiverkehrs aus.

Optionsscheine und Zertifikate erfreuen sich im Freiverkehr größerer Beliebtheit. Wichtig für die Zulassung zum Freiverkehr: die Wertpapiere dürfen nicht gleichzeitig auf dem geregelten Markt gehandelt werden.

„Entry Standard“ mit etwas höheren Anforderungen

Der geregelte Freiverkehr kommt z.B. an der Frankfurter Börse als „Open Market“ und auch an der Börse München unter dem Namen „M:access“ zur Anwendung. Im Open Market werden Aktien aus gut 60 Ländern gehandelt. Der „Entry Standard“ in Frankfurt bildet dabei einen Teilbereich des Freiverkehrs, dem strengere Regulierungen auferlegt sind.

Unternehmen, die in den „Entry Standard“ aufgenommen werden möchten, müssen unter anderem einen Prospekt mit ihrem Angebot veröffentlichen, schon  mindestens 2 Jahre existieren, eine Grundkapital von 750.000 € vorweisen sowie einen Streubesitz von 10 % belegen können. Diese Mindestanforderungen machen den geregelten Freiverkehr transparenter und somit auch interessanter für weniger risikofreudige Anleger.

Geregelter Freiverkehr für erfahrene Anleger geeignet

Der geregelte Freiverkehr unterliegt nicht den gleichen strengen Gesetzen und Verpflichtungen wie der geregelte Markt. Immerhin existieren hier eine Aufsicht gegen Marktmanipulationen und ein erschwerter Zugang der Unternehmen zum „Entry Standard“ – eine gewisse Regulation des Handelssegments ist also vorhanden.

Unerfahrene Anleger sollten sich dennoch zunächst auf den geregelten Markt konzentrieren. Die Transparenz der Unternehmen und der ausgegebenen Wertpapiere fällt im Freiverkehr definitiv geringer aus. Auch die Kontrollmechanismen bieten im Gegensatz zum geregelten Markt weniger Absicherung.

Anleger, die ein gewisses Risiko nicht scheuen und lieber auf unbekanntere, kleine und mittelgroße Unternehmen setzen, können sich auch im geregelten Freiverkehr aufgehoben fühlen. Dennoch ist es auch für erfahrene Anleger ratsam, nur die Wertpapiere des „Entry Standard“ ins Auge zu fassen.