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Äquivalenzprinzip: Zahlen nach Nutzen

Inhaltsverzeichnis

Das Äquivalenzprinzip wird angewandt, wenn eine Steuer als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung erhoben wird. Die Grundsteuer oder auch die Gewerbesteuer sind klassische Äquivalenzsteuern. Unternehmen entrichten sie als Gegenleistung für die von ihrer Gemeinde bereit gestellten Leistungen (Flächenverbrauch, Straßenzufahrten).

Ein weiteres Beispiel für eine Äquivalenzsteuer ist die Mineralölsteuer, deren Aufkommen für den Bau von Straßen verwendet wird, durch die Kombination aus verbrauchsabhängiger Mineralölsteuer und schadstoffabhängiger Kfz-Steuer wird auch eine Kostenäquivalenz berücksichtigt.

Äquivalenzprinzip: Das meinen die Kritiker

Kritiker des Äquivalenzprinzips sagen zu Recht, dass man dann gleich entsprechende Gebühren je nach Nutzung entheben könnte. So könnte der Straßenbau auch durch die Erhebung einer Maut-Gebühr finanziert werden, wie es seit der Einführung der LKW-Maut (siehe: Toll Collect) jetzt schon geschieht.

Dabei muss der Gesetzgeber die höheren Kosten einer Gebührenerhebung  bei gleichzeitig besserer Zurechnung von Kosten (bzw. Erfassung von Nutzen) mit den niedrigeren Kosten einer Steuererhebung bei gleichzeitig schlechterer Kosten-Nutzen-Zurechnung abwägen.

Jeder zahlt so viel er kann: Leistungsfähigkeitsprinzip

Vor allem die Einkommensteuer (ESt) wird mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip begründet. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen dieses Prinzip als grundlegend für die Besteuerung anerkannt. Doch daran scheiden sich die Geister; Welches ist der richtige Maßstab, der die Leistungsfähigkeit des Einzelnen misst.

Bisher gilt: Wer mehr einnimmt oder mehr konsumiert, muss auch mehr zahlen. Das äußert sich beispielsweise in der Progression des Einkommensteuertarifs. 2006 verteilte sich das Steueraufkommen deshalb so auf die Steuerpflichtigen: 5% der Steuerzahler kamen für 41% des Steueraufkommens auf.

Addiert man auf 30% aller Steuerzahler, so stehen diese für 77% des Steueraufkommens gerade, die Hälfte aller Steuerpflichtigen erwirtschaftet schon 91% der Steuersumme. Das bedeutet die Hälfte der Bürger muss knapp 10% der Steuern bezahlen (Dazu zählen beispielsweise Rentner und Geringverdiener).

Jeder zahlt zu viel: Die Realität

Die Realität sieht so aus: Bei der Besteuerung der Bürger kommt es dem Gesetzgeber vorwiegend darauf an, Einnahmen zu erzielen, der Fachbegriff lautet hier: fiskalisches Prinzip. So sind Steuergesetze wenig durchschaubar und folgen keinem der oben genannten Prinzipien, sondern widersprechen diesen eher.

Einzig die möglichen erzielbaren Einnahmen sind Grundlage für eine Steueränderung. Dieser Eindruck drängt sich geradezu auf, betrachten wir die Steuergesetzgebung der vergangenen JahreEin Beispiel: Das Sparpaket 2006. Die Mehrwertsteuer wurde um 3 Punkte auf 19% angehoben, die Entfernungspauschale wurde kräftig gekürzt, der Sparerfreibetrag halbiert, die Altersgrenze beim Kindergeld auf 25 Jahre gesenkt und die Möglichkeiten, das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, stark beschränkt. Zudem führte der Staat die so genannte „Reichensteuer“ ein. Steuergeschenke erhielten Spender, Stifter sowie Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige.

Fazit: Was will der Staat?

Dem Gesetzgeber kommt es nur darauf an, wie viel Mehreinnahmen unterm Strich erzielt werden. Das Steuersystem wird dadurch noch unlogischer, unberechenbarer und ungerechter, so dass es allenfalls in seiner Grundstruktur noch einen Anklang von Gerechtigkeit besitzt. Die Steuervorschriften enthalten zu viele Ausnahmen und Rückausnahmen und widerstreitende oder nicht mehr wirklich anwendbare Regelungen. Kaum jemand kann deshalb die viele Vorschriften wirklich umsetzen und befolgen. Wozu das führt und wie es kommt, dass selbst die Regierung nicht mehr genau weiß, was sie tut, darüber berichte ich Ihnen in der kommenden Woche.