Das sind die Geber und Nehmer beim Länderfinanzausgleich
Ob man es mag oder nicht, jeder, der Abgeltungssteuer, Einkommens-, Körperschafts-, oder Umsatzsteuern zahlt, trägt dazu bei, dass in Deutschland weitgehend einheitliche Lebensverhältnisse herrschen.
Wer in Ländern mit klammer Kasse und schlechter Infrastruktur lebt, weiß den Länderfinanzausgleich zu schätzen. Der Grundgedanke: Die Reicheren geben etwas an die Ärmeren ab. Im letzten Jahr wurde die Rekordsumme von fast 9,6 Mrd. € verteilt.
Die Geber und Nehmer im Länderfinanzausgleich
Derzeit präsentieren sich Geber und Nehmer im Finanzausgleich so: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und seit 2014 Hamburg sind Zahler, der Rest der Nation Empfänger. Zahlmeister war auch 2015 wieder Bayern mit rund 5,45 Mrd. €, größter Profiteur Berlin, das 3,61 Mrd. € erhält.
Entsprechend kontrovers beurteilen Geber und Nehmer den Finanzausgleich. Streit herrscht naturgemäß über die Höhe aber auch die Struktur.
Jeder hat eine andere Auffassung von Verteilungsgerechtigkeit. Gerungen wird um eine grundlegende Reform bis 2019, dann nämlich läuft der Solidarpakt aus.
Während die Öffentlichkeit vorwiegend die großen Zahlen wahrnimmt, geht das Umverteilungsvehikel in Details, die kaum nachvollziehbar sind. Je nach Sicht ist dann oft gar nicht mehr so klar, wer tatsächlich Geber und Nehmer im Länderfinanzausgleich ist.
Mehrstufige Umverteilung
Das beginnt schon damit, dass Geber und Nehmer im Länderfinanzausgleich nicht nur die Länder sind. Dies ist nur im horizontalen Finanzausgleich der Fall. Im vertikalen Finanzausgleich leistet der Bund an die Länder. Insgesamt ist das Ganze ein mehrstufiges Verfahren mit vorgeschriebener Reihenfolge.
Bevor umverteilt wird, zählen die Länder ihre Einnahmen aus Einkommens- und Körperschaftssteuer zusammen und ziehen den Teil ab, der dem Bund zusteht. Der wiederum verteilt den Umsatzsteueranteil, der den Ländern abhängig von deren Einwohnerzahl zusteht. Dann kommt die eigentliche Umschichtung.
Zunächst mit dem Löwenanteil aller Steuerarten, der Umsatzsteuer. Bis zu 25 % ihrer Einnahmen verteilen die Länder untereinander – starke geben an schwache ab, insgesamt gut 8 Mrd. €.
Im nächsten Schritt erst folgt der weithin bekannte Länderfinanzausgleich im engeren Sinn.
Hier verteilen sich die anfangs erwähnten 9,6 Mrd. € aus verschiedenen Steuertöpfen auf die Landkarte. Das Verfahren ist im Detail mit verschiedenen Formeln, Ausnahmen und Einschränkungen derart komplex, dass sich nur wenige Fachleute auskennen.
Zur Struktur so viel: Grundlegend ergibt sich die Ausgleichszahlung aus dem Verhältnis spezieller Messzahlen zu Ausgleich und Finanzkraft.
Komplizierte Details
Die Ausgleichsmesszahl ist das, was ein Land an Einnahmen erzielt hätte, gemessen an den durchschnittlichen Einnahmen aller Länder pro Einwohner.
Die Finanzkraftmesszahl errechnet sich aus allen Steuereinnahmen eines Landes plus eingenommener Förderabgaben für Öl und Gasvorkommen sowie 64% der erzielten Gemeindesteuern. Zu jedem Punkt existieren verschiedenste Berechnungsschlüssel.
Darüber hinaus gibt es noch die Bundesergänzungszuweisungen, die Länder mit einer unterdurchschnittlichen Finanzkraft vom Bund bekommen. Diskutiert wird, ob der auslaufende Soli verlängert oder durch höhere Zuweisungen ersetzt wird.
Beim landläufig bekannten Länderfinanzausgleich sieht die Verteilung 2015 so aus:
Geberländer
Bayern | 5.449 Mio. € |
Baden-Württemberg | 2.313 Mio. € |
Hessen | 1.720 Mio. € |
Hamburg | 111 Mio. € |
Nehmerländer
Berlin | 3.613 Mio. € |
Sachsen | 1.022 Mio. € |
Nordrhein-Westfalen | 1.021 Mio. € |
Bremen | 626 Mio. € |
Sachsen-Anhalt | 596 Mio. € |
Thüringen | 580 Mio. € |
Brandenburg | 494 Mio. € |
Mecklenburg-Vorpommern | 472 Mio. € |
Niedersachsen | 418 Mio. € |
Rheinland-Pfalz | 349 Mio. € |
Schleswig-Holstein | 247 Mio. € |
Saarland | 151 Mio. € |
Anderes Bild bei der Steuerkraft
Die Reihe von Gebern und Nehmern kann aber durchaus auch anders aussehen, etwa wenn man die beiden großen Bereiche Umsatzsteuerausgleich und Finanzausgleich im engeren Sinn betrachtet.
Einige, die im eigentlichen Ausgleich als Nehmer dastehen, mussten zuvor bei der Umsatzsteuer abgeben, waren also Geber – sogar der Hauptprofiteur Berlin.
Gemessen an der Steuerkraft pro Einwohner nämlich steht die Hauptstadt mit 97,2 % an fünfter Stelle, und damit vor dem einwohnerstärksten Land Nordrhein-Westfalen. Pro Einwohner liegt auch Bayern mit seiner Steuerkraft nicht an erster Stelle.
Mit 130 % folgt es auf die Nummer eins: Hamburg mit 155 %. Die Diskussion um arm und reich ist also nicht ganz so eindimensional.