Transferunion: Definition, Diskussion und Varianten im Euroland
Der Begriff Transferunion ist in der Euro-Krise zum Schreckenszenario geworden: Die Nordländer zahlen für die südlichen Wackelkandidaten. Sparer und Anleger bluten und die Eurozone bricht ohnehin auseinander.
Alle reden von der Transferunion, doch nicht alle meinen dasselbe. Im einen Lager heißt das Motto: „Die Starken helfen den Schwachen. Im anderen: „Die Starken werden nur ausgenutzt“. Die zentrale Frage aber ist: „In welcher Form wird geholfen?“. Hier gibt es verschiedene Ansätze und Entwicklungen.
Transferunion-Definition: regelmäßiger Finanzausgleich
Die grundlegende Definition einer jeden Transferunion lautet: Eine Gemeinschaft verpflichtet sich zum regelmäßigen Finanzausgleich untereinander. Doch dann kommen schon die Details.
Entsteht eine Verpflichtung, wenn Hilfspakete zur Gewohnheit werden? Und wenn, handelt es sich dann um eine Transferunion im engeren Sinne? Eine solche ist etwa der Finanzausgleich unter den Bundesländern.
Oder ist von einer Transferunion im weiteren Sinne die Rede? Bei ihr würden alle für die Schulden einzelner haften – eine Haftungsunion also.
Hilfen, Umverteilungsstrukturen und zusätzliche Haftungsgarantien sind voneinander zu unterscheiden.
Rettungsschirm als Türöffner zur Transferunion
Vor rund 3 Jahren drehte sich die Diskussion vorwiegend um die Befürchtung, dass auf ein Hilfspaket der EZB ein zweites, ein drittes und weitere folgen. Dieses Problem ist nach wie vor nicht vom Tisch.
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht im März klargestellt, dass der dauerhafte Rettungsschirm ESM die Budgethoheit des Bundestages nicht verletzt. Soweit ist zumindest die rechtliche Zulässigkeit geklärt.
Faktisch ist mit dem Rettungsschirm die Tür zu etablierten Transfers und damit zu einer Transferunion geöffnet.
Hier besteht die Gefahr, dass es zu einer generellen Umverteilung im Euroraum kommt. Doch Umverteilung hat mit einer Währungsunion zunächst nichts zu tun. Dafür wäre allenfalls der EU-Haushalt zuständig.
Transferunion: Eine Struktur braucht Regeln
Davon abgesehen bringt eine Transferunion mit Umverteilungen wenig, wenn auf Dauer klare Regeln, Vorgaben und Anreize für wettbewerbsfähige Strukturen fehlen.
Die Bundesregierung beispielsweise hat sich 2009 mit der Schuldenbremse eine Schuldenquote von höchstens 0,35% verordnet. Die Bundesländer haben ab 2020 sogar Kreditverbot.
Die Notwendigkeit derartiger Vorgaben zeigt das bekannte Bild beim Länderfinanzausgleich. Die ärmeren Bundesländer haben es bei allen Transfers nicht geschafft, ihre Schulden zu drücken. Die Probleme wurden nur verschoben.
Erweiterte Definition als Haftungsunion
Zumindest gibt es in der Bundesrepublik trotz Länderfinanzausgleichs keine Schuldenunion. Die aber würde mit dem OMT-Programm der EZB entstehen. Dieses Outright Monetary Transactions-Programm ist das Herzstück der Euro-Rettung und garantiert den unbegrenzten Ankauf von Anleihen klammer Staaten durch die EZB.
Kauft aber die EZB massenhaft wertlose Anleihen, kann sie weniger Gewinne an die Mitgliedsnotenbanken auszahlen und damit bekommen dann die Finanzminister weniger Geld. Das Problem verschiebt sich vom Anleger und Sparer hin zum Steuerzahler.
Das OMT-Programm ist eine potenzielle Belastung für den Bundeshaushalt. Doch in dem Moment hat der Bundestag mitzureden. Da die EZB aber über seine Köpfe hinweg handelt, ist er kaltgestellt.
In anderen Worten: mit dem Programm betreibt die EZB Fiskalpolitik. Während der Rettungsschirm ESM noch Geldpolitik ist und damit in ihre Zuständigkeit fällt, überschreitet die EZB mit dem OMT ihre Befugnisse.
EU-Transferunion auf dem Prüfstand
So jedenfalls sah es auch das Bundesverfassungsgericht (BVG) in seiner Entscheidung vom Februar. Nun wartet es auf eine Stellungnahme des EuGH. Der muss sich überlegen, wie sich das OMT vertragskonform gestalten lässt.
Anders als häufig zu lesen, hat das BVG das Verfahren also nicht abgegeben. Sobald die Ausführungen vom EuGH vorliegen, steht das BVG-Urteil an – voraussichtlich im nächsten Jahr.
Schließt sich der EuGH dem BVG an, muss mit der EZB vermutlich neu verhandelt werden. Die Definition einer Transferunion als Haftungsgemeinschaft wird dann auf den Prüfstand gestellt.