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Wer bezahlt unsere Straßen?

Inhaltsverzeichnis

Wir nutzen sie jeden Tag, sie sind unverzichtbarer Bestandteil einer funktionierenden Infrastruktur und werden teils nach bedeutenden Persönlichkeiten benannt: unsere bundesdeutschen Straßen.

Straßen sind wichtig , aber leider auch teuer.

Das wissen v. a. Immobilien-Eigentümer, die schon einmal einen Bescheid von ihrer Kommune bekommen haben und zur Zahlung von Straßenausbau-Beiträgen aufgefordert wurden.

Solche Bescheide können es in sich haben: Beträge im unteren 4-stelligen Bereich bis hin zu 6-stelligen Summen werden gefordert.

Darum werden Sie zu Straßenausbau-Beiträgen aufgefordert

Der Grund dafür ist die Erneuerung der Straße vor ihrem jeweiligen Haus.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um das selbstgenutzte Einfamilienhaus handelt oder um das als Rendite-Objekt erworbene Mehrfamilienhaus.

Und um eines direkt vorwegzunehmen: Nein, diese Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden!

Die Straßenausbau-Beiträge sind allein vom Eigentümer zu zahlen, denn, so die Begründung: Eigentum verpflichtet – das steht im Grundgesetz.

Im Übrigen steht dort auch, dass eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen darf – es bleibt aber trotzdem eine Enteignung!

Wer die Allgemeinheit ist und um welche Wohltat es sich handelt, entscheiden natürlich andere.

Eigentümer in sehr angespannten Wohnquartieren haben da durchaus Erfahrungen – aber das ist ein anderes Thema…

Die Frage ist vielmehr: Wenn Eigentum verpflichtet, wem gehört die Straße eigentlich?

Den Immobilien-Eigentümern gehört sie jedenfalls nicht, auch wenn man das angesichts teils existenzbedrohender Gebühren-Bescheide annehmen könnte.

Es betrifft zudem nicht sämtliche deutsche Straßen.

Und ob das Damoklesschwert über Ihrem Kopf schwebt oder nicht, hängt v. a. vom Bundesland und von der Kommune ab, in der sich Ihr Eigentum befindet.

„Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbau-Beiträgen sind die jeweiligen Kommunalabgaben-Gesetze (KAG) der Bundesländer und die jeweiligen Straßenausbau-Beitragssatzungen der Kommunen.“

Allgemeine Regelungen zu Ausbau-Beiträgen sind Ländersache

Die allgemeinen Regelungen zu den Ausbau-Beiträgen unterscheiden sich deshalb von Bundesland zu Bundesland. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den jeweiligen Kommunen.

In 3 Bundesländern gibt es grundsätzlich keine Straßenausbau-Beiträge: das sind Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg.

In 8 Bundesländern heißt es, die Kommunen müssen bzw. sollen Straßenausbau-Beiträge erheben.

In 5 Bundesländern überlässt man die Entscheidung über das Erheben von Beiträgen mit einer Kann-Bestimmung im KAG mehr oder weniger den Kommunen.

Wiederkehrende Beiträge gibt es in 8 Bundesländern.“*

Dieses Thema berücksichtigt kaum jemand bei seiner Kaufentscheidung – es könnte aber wichtig sein.

Zahlungspflichtig ist nämlich derjenige, der zum Ende einer Maßnahme bzw. der Bescheid-Erteilung Eigentümer ist.

Mein Tipp ist daher folgender

Klären Sie vor dem Immobilienkauf ab, ob es grundsätzlich eine Straßenausbau-Beitragssatzung in der jeweiligen Kommune gibt.

Wenn ja, bringen Sie in Erfahrung, ob…

  • …die jeweilige Straße betroffen ist, ob eine Erneuerung stattgefunden hat und noch Beiträge zu erwarten sind (damit sind nicht Erschließungs-Kosten gemeint)
  • …oder ob Pläne und/oder Beschlüsse der Kommune vorliegen, zukünftig die Straße zu erneuern.

Wer das Thema vertiefen möchte, kann sich u. a. auf der Webseite des Vereines „STOP von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland“ e.V. informieren.

*Quelle: http://vssd.eu/