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Darauf sollten Sie bei Börsengängen von Spin-Off-Unternehmen achten

Inhaltsverzeichnis

Neulich habe ich kurz über den Spin-Off von Reckitt Benckiser (RB) berichtet. RB spaltet seine Pharmasparte ab und bringt diese unter dem Namen Indivior an die Börse. Aus diesem Grund habe ich Ihnen kürzlich über die Gesundheitsbranche berichtet und ebenfalls aus diesem Grund werde ich Ihnen heute über Spin-Offs berichten.

Das ist ein Spin-Off

Bei einem Spin-Off gliedert eine bestehende Firma einen Teil des Unternehmens als eigenständige Firma aus. Als Ausgleich für die Abgabe dieses Firmenteils erhalten die alten Aktionäre Aktien des neuen Unternehmens gratis oder zumindest das Recht, diese neuen Aktien zu kaufen.

Macht der Aktionär von diesem Recht keinen Gebrauch, kann er das Kaufrecht ebenfalls an der Börse verkaufen (Bezugsrechthandel). In beiden Fällen (Ausgabe von Neu-Aktien oder Verkauf von Bezugsrechten) sollten dem Alt-Aktionär keine finanziellen oder rechtlichen Nachteile entstehen.

Spin-Offs bieten Unternehmen die Möglichkeit, durch Umwandlung eines Unternehmensteils in eine Beteiligung, kurzfristig Kapital zu erlangen. Spin-Offs können auch der erste Schritt zu einem kompletten Verkauf eines Unternehmensteils sein.

Mögliche Gründe für Spin-Offs

Wenn Sie beabsichtigen, in ein Spin-Off-Unternehmen, das an die Börse geht, zu investieren, sollten Sie sich in dem Zusammenhang folgende Frage stellen: Warum findet der Spin-Off statt? Es gibt dafür grundsätzlich mehrere Gründe.

Ein möglicher Grund ist, dass das Geschäftsmodell nicht oder nicht mehr zum Mutterkonzern passt. Dann wird dieses Geschäft (zum Beispiel durch einen Spin-Off) abgestoßen. Ein weiterer denkbarer Grund ist aber auch, dass ein Geschäftsbereich „entsorgt“ werden soll, weil er problembehaftet ist.

Ein Spin-Off kann sehr interessant sein, wenn ein kleines Unternehmen aus eigener Kraft (ohne den schwerfälligen Mutterkonzern) operativ durchstarten kann. Wenn Sie dagegen den Eindruck haben, dass ein Großkonzern einfach nur eine Problem-Sparte „entsorgen“ will, sollten Sie diese Aktie meiden.

So werden Spin-Offs steuerlich behandelt

Ein sogenannter Spin-Off fand statt, also die ehemalige Siemens-Tochter Osram an die Börse ging – das ist der Fachausdruck für eine Unternehmensabspaltung. Die aktuelle Unsicherheit vieler Anleger, wie dieser Sachverhalt steuerlich zu behandeln ist, liegt vor allem daran, dass sich die steuerlichen Regelungen durch das sogenannte Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz geändert haben.

Das Gesetz mit dem ellenlangen Namen wurde erst im Juni 2013, kurz vor dem Osram-Deal, im Bundesgesetzblatt verkündet und regelt unter anderem einige Passagen des Einkommensteuergesetzes neu. Davon betroffen sind vor allem Anleger, die Aktien von Abspaltungen halten.

Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass einige Banken und Sparkassen diese Regelungen für Spin-Offs im Fall Osram noch nicht berücksichtigt hatten – das sorgt für zusätzliche Verwirrung bei den Aktionären.

Die steuerliche Behandlung im Musterfall Osram

Gemäß des gemeinsamen Spaltungsberichtes von Siemens und Osram treten die im Verhältnis 10:1 an die Siemens-Aktionäre ausgegebenen Osram-Aktien anteilig an die Stelle der Siemens-Aktien. Das bedeutet, dass die Abspaltung nicht dazu führt, dass Sie als Anleger mit Ihren Siemens-Aktien Gewinne oder Verluste realisieren, sondern die Abspaltung steuerneutral erfolgt.

Entsprechend sind die Anschaffungskosten (gezahlter Preis für die Summe der Aktien) für die Siemens und die Osram-Papiere gemäß des Spaltungsverhältnisses von 10:1 neu auf die alten und neuen Papiere aufzuteilen. Für Sie bedeutet dies konkret, dass es für jeden Aktionär, der durch den Spin-Off Osram-Aktien erhalten hat, einen individuellen Einstandspreis gibt.

Hierzu ein Beispiel: Sie haben 2010 zehn Siemens-Aktien zu einem Stückpreis von 55 Euro erworben. Der Gesamtwert des Aktienpakets beträgt also 550 Euro. Auf diese zehn Siemens-Aktien haben Sie jetzt eine Osram-Aktie erhalten. Von dieser Osram-Aktie wird jetzt ein Elftel der Anschaffungskosten von 550 Euro – also 50 Euro – abgespalten.

Diese 50 Euro sind folglich Ihr Einstandskurs bei Osram. Wenn Sie die Osram-Aktie heute bei einem Kurs von rund 35 Euro verkaufen würden, würden Sie dabei einen Verlust erzielen. Umgekehrt würde dafür beim Verkauf Ihrer Siemens-Aktien der Kursgewinn höher ausfallen, da sich schließlich Ihre Anschaffungskosten um ein Elftel verringert haben.

Das soeben beschriebene Verfahren der Aufteilung der Anschaffungskosten wird auch als „Fußstapfen-Theorie“ bezeichnet. Die Fußstapfen-Theorie führt dazu, dass die Osram-Papiere wie Siemens-Aktien behandelt werden.

Zur Besteuerung ausländischer Spin-Offs

Ursprünglich stufte der Bundesfinanzhof neu zugeteilte Aktien ausländischer Spin-Offs als steuerpflichtige Sachdividende ein. Demnach mussten Sie als Anleger den Ertrag wie eine normale Dividende versteuern. Hinzu kam, dass oft noch ausländische Quellensteuer anfiel und somit faktisch zunächst einmal eine Doppelbesteuerung stattfand.

Doch damit soll jetzt Schluss sein. Durch das neue Recht sollen zukünftig in- und ausländische Spin-Offs gleich behandelt werden. Nun gilt auch für die in Ihr Depot gebuchten Aktien ausländischer Spin-Offs die sogenannte Fußstapfen-Theorie. Diese soll auf Abspaltungen, die nach dem 31. Dezember 2012 zur Eintragung in ein entsprechendes Register angemeldet wurden, angewendet werden.

Schwierigkeiten für betroffene Anleger und ihre Depotbanken ergeben sich daraus, dass das Gesetz rückwirkend angewendet wird. Denn diese müssen in Erfahrung bringen, zu welchem Termin der Spin-Off in das entsprechende Register eingetragen wurde.

Anleger, deren Spin-Off-Aktien seit 2013 eingetragen wurden, können sich also (zumindest theoretisch) freuen. Theoretisch deshalb, weil es in der Praxis teilweise noch einige Schwierigkeiten gibt.

Fazit: Spin-Offs können für alle Beteiligten sehr sinnvoll sein

Spin-Offs (oder Unternehmensabspaltungen) können für alle Beteiligten sehr sinnvoll sein. Eine generelle Aussage lässt sich hier aber nicht treffen. Es kommt stattdessen immer auf den Einzelfall an. Es gibt Beispiele dafür, dass sich Spin-Offs für Aktionäre sehr ausgezahlt haben.

Allerdings gibt es auch etliche Gegenbeispiele. Wir werden die Entwicklung unserer Spin-Off-Position daher sehr genau im Auge behalten und Sie informieren, wenn es Handlungsbedarf gibt. Vorerst müssen Sie in diesem Zusammenhang aber nichts tun!