Fusionskontrolle: Bundeskartellamt prüft Übernahme von Kustomer durch Meta
Am Ende eines Übernahme-Artikels verweise ich immer darauf, dass die geplante Übernahme noch der Freigabe durch die zuständigen Aufsichtsbehörden bedarf. Dabei kann die Zahl der beteiligten Aufsichtsbehörden sehr umfangreich sein, wie die Übernahme des US-amerikanischen CRM-Spezialisten Kustomer Inc. durch Meta Platforms Inc. (ehemals Facebook) zeigt.
Denn obwohl es sich bei den beiden Firmen um US-amerikanische Unternehmen handelt, hat das deutsche Bundeskartellamt, das hierzulande für die Fusionskontrolle zuständig ist, mitgeteilt, dass die geplante Fusion auch in Deutschland zur Prüfung angemeldet werden muss.
Übernahme hat Auswirkungen in Deutschland
So hat das Bundeskartellamt den Social-Media-Giganten Meta nun aufgefordert, unverzüglich entsprechende Unterlagen für eine Prüfung des Vorhabens im Rahmen der Fusionskontrolle einzureichen. Andreas Mundt, seines Zeichens Präsident des Bundeskartellamtes, begründet diesen Schritt wie folgt:
„Die geplante Übernahme fällt nach unserer Ansicht in den Geltungsbereich der deutschen Fusionskontrolle und muss beim Bundeskartellamt angemeldet werden. Unsere Vorprüfung hat gezeigt, dass Kustomer auch in Deutschland tätig ist und die Übernahme Auswirkungen in Deutschland hat.“
Übernahmepläne überschreiten die Transaktionswertschwelle
Wann Übernahmen einer Kontrolle durch das Bundeskartellamt unterliegen, ist in § 35 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Nach einer Änderung dieses Paragrafen im Jahre 2017 können jetzt auch Übernahmen zwischen ausländischen Unternehmen der deutschen Fusionskontrolle unterliegen.
Das ist der Fall, wenn das zu erwerbende Unternehmen zwar nur geringe Umsätze in Deutschland erzielt, aber dennoch in erheblichem Umfang im Inland tätig ist und der Wert des Kaufpreises insgesamt über 400 Mio. Euro liegt.
Durch diese Regelung kann das Bundeskartellamt auch solche Zusammenschlüsse prüfen, in denen große, etablierte Unternehmen – wie z.B. Meta (ehemals facebook) – ihre Marktbeherrschung durch die Übernahme noch junger, innovativer Unternehmen – wie im vorliegenden Fall Kustomer – mit verstärken wollen.
Auch EU prüft die Übernahme
Parallel wird das Fusionsvorhaben zwischen Meta und Kustomer derzeit auch von der EU-Kommission geprüft, nachdem der Fall von der österreichischen Wettbewerbsbehörde an die EU-Kommission in Brüssel verwiesen worden war.
Diesem Verweisungsantrag der Österreicher an die EU-Kommission hat sich das Bundeskartellamt allerdings nicht angeschlossen, da nach ständiger Praxis des Bundeskartellamtes eine Verweisung eine Anmeldepflicht nach nationalem Kartellrecht voraussetzt und diese klärungsbedürftig war.
Details zur geplanten Übernahme
Bereits am 30. November 2020 berichtete das Wall Street Journal, dass der Social-Media-Gigant facebook (heute: Meta) das erst 2015 in New York gegründete Startup Kustomer Inc. übernehmen will.
Das Wall Street Journal bewertete den Marktwert von Kustomer seinerzeit mit etwa 1 Mrd. US-Dollar (etwa 890 Mio. Euro). Damit lag die geplante Übernahme also deutlich oberhalb der für ein deutsches Fusionskontrollverfahren notwendigen 400 Mio. Euro.
Kustomer stellt Cloud-Plattformen für den Kundenservice und sogenannte Chatbots bereit, die Kundenanfragen automatisiert beantworten können. Dieses Know-how will Meta in seine Customer-Relationship-Managemensysteme (CRM-Systeme) integrieren, um die Bearbeitung von Kundenanfragen zu optimieren, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung.
Wann der Deal abgeschlossen werden wird, hat facebook bzw. Meta Platforms Inc. seinerzeit nicht mitgeteilt. Dies kann durch die jetzt anstehenden Fusionskontrollverfahren in Bonn (dort ist das Bundeskartellamt ansässig) und Brüssel sicherlich noch etwas länger als geplant dauern.