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So gründen Sie Ihren eigenen Investmentclub

Inhaltsverzeichnis

In Deutschland gibt es geschätzte 5.000 bis 6.000 Investment- und Aktienclubs. Aber möglicherweise befindet sich keiner davon in Ihrer Nähe, es werden keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen oder Ihnen sagt die Anlagephilosophie des Clubs nicht zu.

Dann nehmen Sie die Sache doch ganz einfach selbst in die Hand: Versuchen Sie – vielleicht zunächst im Verwandten- oder Bekanntenkreis – Gleichgesinnte dafür zu finden. Es gibt mehr davon, als Sie möglicherweise meinen.

Diese Dinge sollten Sie im Gesellschaftsvertrag regeln

Arbeiten Sie einen klaren, von allen Gründungsmitgliedern und später von jedem neuen Mitglied zu unterzeichnenden Gesellschaftsvertrag aus, der auch der Depotbank, bei der das Konto des Investmentclubs geführt wird, ausgehändigt wird.

Der Gründungsvorgang sollte aus rechtlichen Gründen in einem Protokoll festgehalten werden. Damit regeln Sie: Rechtsform, Namen, Zweck und Sitz sowie das Geschäftsjahr der Gesellschaft: Diese Bestimmungen sind für den Umgang mit dem Finanzamt und der Depotbank wichtig.

Die GbR gilt dabei als die zuverlässigste und am wenigsten aufwendige Rechtsform für einen Investmentclub.

Gesellschafter: Wer darf mitmachen?

Gesellschafter: Darin bestimmen Sie etwa, dass nur natürliche Personen Gesellschafter werden können, wie viele Mitglieder Sie maximal zulassen wollen, welche Voraussetzungen neue Mitglieder erfüllen müssen und ab welchem Zeitpunkt diese mit ihren Einzahlungen am Gewinn und Verlust der Gesellschaft teilhaben.

Depotführung und Beiträge

Gesellschaftsvermögen, Konto und Depot: Wichtig ist hierbei die Festlegung, dass das Vermögen den Gesellschaftern nicht zur gesamten Hand, sondern nach Bruchteilen zur Verfügung steht, damit sich kein einzelner am Vermögen der anderen bereichern kann.

Darüber hinaus sollten Sie genau festlegen, welche Konten bei welcher Bank und von wem im Auftrag der Gesellschaft geführt werden dürfen.

Beiträge: Legen Sie auch genau fest, welche Mindestbeträge jeder Gesellschafter monatlich oder im Quartal einzahlen muss. Auch die Angabe gewisser Höchstbeträge ist sinnvoll, um zu vermeiden, dass ein einzelner Gesellschafter den Club zu sehr dominieren kann.

Ob und inwieweit Gesellschafter von den regelmäßigen Beitragsleistungen aus wichtigen Gründen entbunden werden können, sollten Sie hierbei ebenfalls festmachen. Dazu gehört auch eine Regelung darüber, wie vorübergehend ausgefallene Beiträge nachentrichtet werden.

Beteiligung am Gesellschaftsvermögen: Das ist einer der wichtigsten Punkte, denn er entscheidet darüber, ob das Gesellschaftsvermögen auch wirklich gerecht aufgeteilt wird und jeder an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft angemessen beteiligt ist.

Ab 10 Mitglieder lohnt sich der Start

Starten Sie die Gründung eines Investmentclubs erst dann, wenn Sie etwa 10 Interessierte um sich versammeln können, die ein Anfangsvermögen von insgesamt etwa 10.000 € aufbringen können. Monatlich sollten die Mitglieder dann zwischen 100 und 500 € auf das Dispositionskonto des Clubs einzahlen.

Vorteilhaft ist es, wenn wenigstens ein Clubmitglied Bankerfahrung hat oder über Fachwissen im Bereich von Buchführung oder Steuern verfügt, weil die regelmäßige Berechnung der Anteilswerte, die Durchführungskontrolle der Dispositionen und die Erstellung der Steuergrundlagen einigen Verwaltungsaufwand mit sich bringen.