Mindestlohn im Bau- und Montagegewerbe
Für alle Unternehmen der Baubranche, die in Deutschland tätig sind, gilt ein allgemein verbindlicher gesetzlicher Mindestlohn.
Bau- und Montageunternehmen müssen diese gesetzlich vorgeschriebene, von Arbeitstätigkeit und Bundesland abhängige Lohnuntergrenze einhalten.
Diese Regelung betrifft in Deutschland ca. 550.000 Beschäftigte.
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Mindestlohn am Bau: Überblick
Zur Abgrenzung der verschiedenen Tätigkeiten dienen zwei Lohngruppen.
In Lohngruppe 1 entfallen einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung und einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung.
Für Lohngruppe 1 gilt im Westen ein Mindestlohn von 11,05 € und im Westen 10,70 €.
Bis zum Jahr 2017 sollen die Mindestlöhne für die Baubranche in Ost- und Westdeutschland angeglichen werden.
Dazu soll der Mindestlohn in den kommenden 4 Jahren schrittweise erhöht werden.
Der Mindestlohn im Osten wird in 4 Schritten um jeweils 25 Cent bzw. 30 Cent erhöht, der Mindestlohn im Westen – auch in 4 Schritten – um jeweils 5 Cent bzw. 10 Cent.
Am Ende soll ein einheitlicher Mindestlohn für Lohngruppe 1 von 11,30 € gelten.
In Lohngruppe 2 entfallen fachlich begrenzte Arbeiten nach Anweisung.
Diese Mindestlohngruppe existiert nur in Westdeutschland. Derzeit gilt ein Mindestlohn von 13,70 €, der in den kommenden 4 Jahren schrittweise auf 14,70 € ansteigen soll.
Mindestlohn beim Bau: Geltungsbereich
Der Mindestlohn gilt für alle Unternehmen, die in Deutschland tätig sind und die überwiegend Bauleistungen erbringen.
Dies ist der Fall, wenn die betriebliche Gesamtarbeitszeit zu mindestens 50% baugewerbliche Leistungen umfasst.
Bei der Beschäftigung von ausländischen Subunternehmern haftet der Auftragsgeber für die Einhaltung der gesetzlichen Mindestlöhne.
Mindestlohn beim Bau: Unternehmen sträuben sich
Trotz Einführung des Mindestlohns und Kontrollen der deutschen Zollbehörde gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Unternehmen aus der Baubranche, welche die Mindestlohnbestimmungen nicht einhalten.
Allein im Jahr 2012 wurden laut Angaben der Bundesregierung 1690 Verfahren gegen Unternehmen aus der Baubranche eingeleitet, weil sie den gesetzlichen Mindestlohn nicht bezahlen.
Damit wurden Strafzahlungen in Höhe von 10,91 Mio. € fällig.
Problematik des Mindestlohns am Bau
Die häufige Nichteinhaltung des Mindestlohns am Bau führt zu einer Wettbewerbsverzerrung.
Unternehmen, die den Mindestlohn nicht bezahlen, können günstiger anbieten als Unternehmen, die alle diesbezüglichen Bestimmungen einhalten.
Im Falle von Kontrollen riskieren diese Unternehmen jedoch durch die hohen Strafen eine mögliche Insolvenz.
Für korrekt arbeitende Unternehmen ist es – aufgrund der Lohnkosten – ungleich schwieriger, Aufträge zu bekommen und es müssen Einsparungen vorgenommen werden.
Dies ist nicht nachhaltig und führt zu negativen Folgen für die Gesamtwirtschaft und für die Beschäftigungszahlen.
Fazit zum Mindestlohn am Bau
Hier gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten. Die Abschaffung des Mindestlohns oder eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns von Seiten des Staates.