+++ GRATIS Online-Webinar: +84.643 % KI-Revolution - Die Gewinn-Chance des Jahres! | SA. 01.04., 11 Uhr +++

VW macht klar Schiff: MAN und Audi werden von der Börse genommen

Inhaltsverzeichnis

Wenn eine Aktie an einem einzigen Handelstag um knapp 25% steigt, kann dies, insbesondere in dem aktuellen, vom Coronoavirus beeinflussten Marktumfeld, eigentlich nur einen Grund haben: Ein Übernahmeangebot. Wenn diese Aktie aber gleichzeitig eine Marktkapitalisierung von 44 Milliarden Euro hat, könnte man sich schon fragen, wer in diesen Tagen bereit ist, einen derart hohen Betrag auszugeben, anstatt sein Kapital zusammenzuhalten.

Rund wird die Geschichte, wenn man weiß, dass es sich bei der übernommenen Gesellschaft um den Autohersteller Audi handelt, der sich bereits heute zu 99,64% im Besitz von Volkswagen befindet. Das Volumen, das VW übernehmen will, summiert sich also lediglich auf 150 Millionen Euro, ein Betrag, den sich der weltgrößte Autobauer dicke leisten kann.

Zwei De-Listings in einer Woche

Fragen könnte man sich jedoch, warum Volkswagen gerade jetzt seine Premiummarke von der Börse nehmen will, schließlich war über eine Bereinigung der Konzernstruktur schon des Öfteren spekuliert worden. Dabei scheint VW das Prinzip des De-Listing gerade entdeckt zu haben. Schon vor einer Woche wurde bekannt, dass die VW-Lastwagentochter Traton den Lkw-Hersteller MAN von der Börse nehmen und dessen Aktien einziehen will. Hier sind mit Volkswagen, Traton und MAN gleich Mutter-, Tochter und Enkelgesellschaft an der Börse gelistet.

An MAN hält Traton 94,36% des Grundkapitals. Das Hinausdrängen der übrigen MAN-Aktionäre kostet VW bzw. Traton also etwa 350 Millionen Euro. Nicht gerade wenig, um sich die Kosten für Hauptversammlungen und Pflichtpublikationen der Tochtergesellschaft zu sparen.

Was sind Ihre Optionen?

In beiden Fällen sollen den noch verbliebenen Minderheitsaktionären „angemessene Bar-Abfindungen“ angeboten werden, ließen die Unternehmen in entsprechenden Pflichtmitteilungen verlautbaren. Wie hoch die Bar-Abfindungen jeweils sein werden, ist derzeit unklar. Laut Aktiengesetz hat sich ihre Höhe an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens zu orientieren. Sie muss, um die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie zu schützen, den Verlust der Minderheitsaktionäre voll kompensieren.

Zur Ableitung der angemessenen Abfindung sind fundamentale Bewertungsmethoden in der deutschen Rechtsprechung anerkannt. Zu diesen zählt etwa das Discounted Cashflow-Verfahren, nach dem der Unternehmenswert als Barwert der künftigen Einnahmenüberschüsse berechnet wird. Eine alternative Objektivierung kann grundsätzlich auch durch einen Bezug zu Marktpreisen hergestellt werden, schließlich liegen für börsennotierte Unternehmen wie MAN und Audi mit den Aktienkursen börsentägliche Marktpreise vor.

Zum Teil mehr als zehn Jahre

Hält der betroffene Aktionär die angebotene Barabfindung für unangemessen, muss er auf ein Spruchstellenverfahren setzen und das erstellte Bewertungsgutachten entweder selbst als zu niedrig in Frage stellen oder darauf hoffen, dass innerhalb der gesetzten Drei-Monats-Frist ein anderer, etwa eine Aktionärsschutzvereinigung, diesen Schritt übernimmt. Der große Vorteil für Sie als Aktionär: Wird die Abfindung tatsächlich nachgebessert, profitieren davon alle, die zum Zeitpunkt des Squeeze-Out an der Gesellschaft beteiligt waren, unabhängig davon, ob sie selbst geklagt haben oder nicht.

Man kann sich als Aktionär also in den Schaukelstuhl setzen und warten, ob es zu einer gerichtlich bedingten Nachbesserung kommt. Allerdings muss man hierfür Geduld mitbringen. Denn die Spruchstellenverfahren können sich über Jahre, durchaus auch mehr als zehn Jahre hinziehen.