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So funktioniert die Verteilung der Steuereinnahmen in Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Ein Einkauf im Supermarkt, ein Abendessen im Restaurant, das monatliche Einkommen, der Kauf des neuen Autos oder der Erhalt einer Erbschaft sind alles Dinge, an denen der deutsche Staat mitverdient. Keine Transaktion kommt ohne Mehrwertsteuer aus, keine Gehaltszahlung ohne Einkommensteuer (zumindest oberhalb des Freibetrags), kein Auto ohne Kfz-Steuer und kaum eine Erbschaft ohne Erbschaftssteuer.

All diese Steuergelder, die auf den verschiedensten Wegen sekündlich in die deutsche Staatskasse gespült werden, werden vom Arbeitskreis für Steuerschätzungen sowohl im Voraus geschätzt als auch stetig berechnet. Diese Steuereinnahmen bilden den Haushalt in Deutschland, aus dem verschiedene Zahlungen geleistet werden. Für 2015 lagen sie zum Beispiel bei 671,7 Mrd. €.

Aus den Steuereinnahmen Deutschlands werden Bund, Länder und Gemeinden gespeist

Die Steuereinnahmen in Deutschland wandern zunächst in einen Gemeinschaftstopf. Sie umfassen zwei Drittel der gesamten Steuereinnahmen und sind die Säulen, auf denen der Staat finanziert wird. Im Grundgesetz ist geregelt, wie die Gelder aus diesem gemeinschaftlichen Topf an Bund, Länder und Gemeinden genau verteilt werden. Andere Steuern stehen ausschließlich nur dem Bund, den Ländern oder nur den Gemeinden zu.

Wer finanziert welchen Bereich?

Aus den Steuereinnahmen finanzieren der Bund, die Länder und die Gemeinden verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens. Der Bund ist zum Beispiel für die soziale Sicherung mit der Arbeitslosen- und Rentenversicherung zuständig, ebenso wie für das Verkehrswesen, die Wirtschaftsförderung und die großangelegte Forschung.

Die Länder kümmern sich um Schulen und die Polizei, um die Kultur und die Rechtspflege und sind für die Wohnungsbauförderung zuständig. Die einzelnen Gemeinden bezahlen aus ihren Steuereinnahmen die Müllabfuhr, die Sozialhilfe, Kindergärten, den Bau und die Pflege von Grünanlagen, den öffentlichen Nahverkehr, das Meldewesen und die Kanalisation.

Die Verteilung der Steuereinnahmen in Deutschland laut Grundgesetz

Verteilung der Steuereinnahmen
Körperschaftssteuer u.a. Ertragssteuern50 % Bund
50 % Länder
Lohn- und Einkommensteuer42,5% Bund
42,5 % Länder
15 % Gemeinden
Umsatzsteuer53,9 % Bund
44,1 % Länder
2 % Gemeinden

671,7 Milliarden € hat Deutschland 2015 an Steuergeldern eingenommen

Sinken die Steuereinnahmen, stehen sowohl dem Bund als auch den Ländern und Gemeinden weniger Geld zur Verfügung. Bei steigenden Steuereinnahmen kann mehr in das Verkehrswesen, die Forschung, die Schulen oder die Polizei investiert werden. Schon kleine Änderungen im Steuergesetz wie zum Beispiel eine Anhebung der Mehrwertsteuer oder eine Änderung der Erbschaftsteuer können für den Staatshaushalt Milliarden an Zusatzeinnahmen bedeuten.

Im Jahr 2014 betrugen die Steuereinnahmen in Deutschland 643,6 Mrd. €. 2015 lag der Wert bei 671,7 Mrd. € und für 2016 werden die Steuereinnahmen auf 686,2 Mrd. € geschätzt. Experten sagen bis 2020 steigende Steuereinnahmen für Deutschland voraus, was für eine gute Konjunktur und ein stabiles Wirtschaftswachstum spricht. Gerade eine gute Arbeitsmarktlage und die damit verbundenen hohen Einkünfte aus Umsatz- und Lohnsteuer tragen zu einem Anstieg der jährlichen Steuereinnahmen bei.