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Diese Fonds stehen Privatanlegern offen

Inhaltsverzeichnis

Mehr als die Hälfte aller 8,5 Mio. privaten Aktienanleger in Deutschland investiert in Fonds. Sie sind beliebt, weil sie die Arbeit mit einzelnen Wertpapieren abnehmen und breit gestreut sind.

Das gilt ebenso für Aktien-, Renten– oder Mischfonds. Anleger, die sich dafür entscheiden, nutzen dabei Publikumsfonds. Der Definition zufolge sind das Investmentfonds, die Privatanlegern offen stehen.

Publikumsfonds: Definition und Abgrenzung

Doch damit ist nicht alles erklärt. Eine Definition des Begriffs Publikumsfonds hilft bei der Zuordnung und Abgrenzung von verschiedenen Fonds. Immerhin kommt es häufig zu Verwirrungen: Sind Fonds, die auf spezielle Anlageklassen ausgerichtet sind, Spezialfonds? Sind Publikumsfonds nur offene Fonds? Gehören auch passive Indexfonds wie ETFs dazu?

Zunächst versteht man unter Publikumsfonds laut Definition Investmentfonds, die sozusagen für die breite Masse geeignet sind. Sie sind von Spezialfonds zu unterscheiden, in die nur bestimmte Investorengruppen wie etwa Pensionskassen, Versicherungen oder große Stiftungen investieren.

Spezialfonds nur für institutionelle Investoren

Privatanleger und Unternehmen nutzen also Publikumsfonds, professionelle Investoren vorwiegend Spezialfonds. Allerdings stehen letzteren auch Publikumsfonds offen, wovon sie zunehmend Gebrauch machen. Wer sein Geld etwa in einen Aktienfonds anlegt, befindet sich durchaus in der Anlegergemeinschaft mit institutionellen Investoren.

Umgekehrt sind in Spezialfonds kaum Privatanleger zu finden. Das zeigt sich schon an den Mindesteinlagen in der Größenordnung ab einer Mio. €. Die Fondsanteile werden auch nicht an der Börse gehandelt. Spezialfonds werden von den Fondsgesellschaften eigens auf die Bedürfnisse der institutionellen Auftraggeber zugeschnitten, die ihrerseits vorgeben können, wie sich das Portfolio zusammensetzt.

Bei Publikumsfonds wiederum haben die Anleger kein derartiges Mitspracherecht. Sie sind vorgefertigt. Dafür können die Anteile zu überschaubaren Beträgen beliebig von jedem erworben werden. Bei hoher Nachfrage werden entsprechend neue aufgelegt. Als Anleger kann man seine Anteile auch jederzeit wieder verkaufen. Die Regelungen finden sich grundlegend im Investmentgesetz.

Themenfonds mit Schwerpunkten

Das gilt auch für Fonds mit spezieller Ausrichtung etwa auf Renten, Immobilien oder erneuerbare Energien. Sie werden zwar der Einfachheit halber oft als Spezialfonds bezeichnet, doch genau genommen ist das falsch, es sind einfach Themenfonds.

Bei all diesen Publikumsfonds erwirbt man mit den Anteilen Miteigentum am Sondervermögen einer Kapitalgesellschaft, hat aber im Gegensatz zum Direktanleger etwa einer Aktie keine Aktionärsrechte. Die werden von der Fondsgesellschaft wahrgenommen. Der Anspruch beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Beteiligung an den Erträgen, die Rücknahme von Anteilsscheinen sowie die ordnungsgemäße Verwaltung des Sondervermögens.

Offene und geschlossene Publikumsfonds

Publikumsfonds stehen laut Definition zwar jedermann offen, doch es gibt sie auch als geschlossene Fonds. Meist sind das Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Bei geschlossenen Publikumsfonds kann man seine Anteile nicht vor der festgelegten Laufzeit zurückgeben. Ist das Gegenteil vereinbart, so handelt es sich um einen offenen Publikumsfonds.

Auch passive Indexfonds wie ETFs sind Publikumsfonds. Der Unterschied zu klassischen Investmentfonds besteht darin, dass sie nicht aktiv gemanagt werden und der Wertentwicklung eines bestimmten Index folgen. Damit können sie ohne Ausgabeaufschläge und zu geringen Gebühren ausgegeben werden.

Publikumsfonds erlauben jedem unerfahrenen Anleger den Zugang zu verschiedenen Anlageklassen und eine breite Streuung des Investments. Je nach persönlichem Risikoprofil kann man sich Fonds in den unterschiedlichsten Segmenten aussuchen oder einfach in Mischfonds investieren. Derzeit existieren rund 9.000 Fonds. Wichtig ist neben den Gebühren, dass das Fondsvolumen nicht zu klein ist. Je größer der Fonds, desto geringer das Risiko, dass er eingestellt wird.