Dieses Regelwerk schützt europäische Fondsanleger
Jeder Investor muss sich darauf verlassen können, dass Investmentfonds mit dem eingesammelten Anlegergeld redlich umgehen und ein Mindestmaß an Schutzregeln einhalten.
Prospekte müssen eindeutig sein, das Kapital der Kunden kann nicht beliebig verwendet werden und allzu riskanten Geschäften sind Grenzen gesetzt.
OGAW-Richtlinie: EU-weit einheitliche Anforderungen an Fonds
Zur Vorbeugung gegen Pleiten und Mauscheleien wurde 1985 die OGAW-Richtlinie eingeführt. Sie regelt den Anlegerschutz europaweit und wurde mehrfach überarbeitet, um Regelungslücken zu schließen und mit der Entwicklung am Fondsmarkt Schritt zu halten.
Die Vereinheitlichung der Regeln ermöglichte es der Fondsindustrie, ihre Produkte EU-weit zu vermarkten, womit deutsche oder französische Anleger Zugang zu immer mehr Angeboten bekamen.
Mit der OGAW-Richtlinie besitzt Europa ein Gegenstück zum amerikanischen Investment Company Act. Sie stärkte den Anlegerschutz genauso wie die Fondsindustrie, die die Regeln oft auch als werbliches Aushängeschild in Sachen Sicherheit nutzt. Dabei muss die Richtlinie ohnehin in nationales Recht umgesetzt bzw. von diesem angewendet werden.
In Deutschland gilt seit 2013 das Kapitalanlagegesetzbuch KAGB. Es ist Nachfolger des vormaligen Investmentgesetzes, das wiederum das alte Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) ablöste. Die steten Änderungen des deutschen Gesetzes folgten dem rasanten Ausbau der europäischen OGAW-Richtlinien mit ihren zahlreichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Nicht verwirren lassen – OGAW und UCITS sind identisch
Was viele Anleger anfangs verwirrt: Fondsanbieter sprechen stattdessen häufig von der UCITS-Richtlinie. Das aber ist lediglich der international verwendete englische Begriff für Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities. UCITS ist identisch mit OGAW, was wiederum für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren steht – eine sperrige Bezeichnung, die Fragen aufwirft.
Unter Organismus versteht das Gesetz einen aufgelegten Vermögenspool, also Fonds. Die Rechtsform ist ebenso unerheblich wie die Tatsache, ob etwa ein Vertrag oder eine Satzung zugrunde liegt oder wie Anleger am Fonds beteiligt werden. Damit können sich Anbieter nicht durch Gestaltungen der Verantwortung entziehen.
Gemeinsame Anlagen bedeutet: Investoren legen ihr Geld mit anderen zusammen, um an den Chancen und Risiken der Wertpapiergeschäfte teilzuhaben. Das Kapital darf nur zum Nutzen der Anleger investiert werden. Der Gewinn des Anbieters ergibt sich rein aus den festgelegten Gebühren, die die Anleger zahlen.
Letztlich bezeichnet OGAW, einfach gesagt, gängige Investmentfonds, die mit Aktien oder Anleihen weder spezialisiert noch besonders risikoreich sind. Häufig wird anstatt von einem Fonds von einem OGAW gesprochen.
Von Information über Verwahrung bis Abwicklung
Die OGAW-Richtlinie regelt alle wichtigen Details, von der Informationspflicht, den Investitionsgrad über die zulässigen Risiken bis zur Abwicklung, auch bei Fondsschließungen oder Fusionen.
Ein Fonds benötigt eine Mindestgröße, das Geld muss separat auf dem Konto einer ausreichend kapitalisierten Bank verwahrt werden und die Managementvergütung darf nur in Grenzen aus Bonuszahlungen bestehen.
Fonds, die all die Auflagen in Sachen Struktur und Verwaltung erfüllen, können sich lizenzieren lassen und unterliegen hierzulande der Aufsicht durch die BaFin. Für Anleger ein wichtiges Kriterium, seriöse Anbieter vom grauen Markt zu unterscheiden.
Schutzmechanismus mit Nachteilen
Allerdings läuft nicht jeder Fonds über OGAW, viele sind als AIF zertifiziert. AIF steht für Alternative Investmentfonds, die zweite Gruppe von Investmentvermögen entsprechend dem KAGB.
Die betrifft etwa geschlossene Fonds, offene Immobilienfonds oder solche mit Spezialausrichtung, komplexen Strategien und erhöhtem Risiko. Hier greift seit 2013 die strengere deutsche AIFM-Richtlinie. Der bessere Anlegerschutz hat manchmal aber auch Nachteile: AIFM gilt nicht europaweit einheitlich.
Für einige interessante ausländische Fonds bedeutet dies, dass sie ihr Produkt an viele verschiedene nationale Regelungen anpassen müssen. Oft ist aber der Aufwand zu hoch, weshalb etwa der US-Vermögensverwalter Franklin Templeton seinen erfolgreichen Fonds Templeton Growth nicht mehr für deutsche Kunden anbietet.
Er hat ihn auch komplett vom europäischen Markt genommen. Der bei Anlegern beliebte Klassiker passte nicht zur EU-Richtlinie OGAW bzw. UCITS, und eine AIFM-Anpassung rechnete sich nicht mehr.