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Wie Anleger Mitinhaber von Investmentfonds werden können

Inhaltsverzeichnis

Dass zertifizierte Fonds, die den europäischen Richtlinien entsprechen, über die Grenzen hinweg angeboten werden können, vereinfacht die Suche nach dem passenden Investmentfonds.

Je nach Land gibt es unterschiedliche attraktive Fonds-Arten, die auch deutschen Anlegern offenstehen, so z. B. ein SICAV (Societé d’invertissement à capital variable).

Seine Vorteile ergeben sich aus der speziellen Konstruktion.

SICAV: Vorteile als Miteigentümerfonds

SICAV ist das Kürzel für die Rechtsform einer Fondsgesellschaft, an der sich Anleger als Miteigentümer direkt beteiligen können.

Die Anbieter sitzen meist in Frankreich und Luxemburg, wo das Recht derartige Kapitalanlagegesellschaften vorsieht.

Etliche deutsche Banken und Fonds, wie etwa DWS, nutzen dies und betreiben deshalb luxemburgische SICAV-Ableger, die sich gerade an deutsche Anleger wenden.

SICAV bieten mehrere Vorteile:

  • Sie sind sehr flexibel,
  • bieten konstruktionsbedingt eine breite Anlage-Streuung
  • und erlauben Anlegern, als Aktionär Miteigentümer zu werden.

Bei herkömmlichen Fonds ist man nur am Fondsvermögen beteiligt, nicht aber an der Fondsgesellschaft.

Ein SICAV ist ein offener Fonds mit variablem Kapital.

Er ist nicht mit der ähnlichen Rechtsform SICAF (à capital fixe) zu verwechseln: ein geschlossener Fonds, bei dem die Anzahl der ausgegebenen Anteile wie bei einer normalen AG begrenzt ist.

Beliebige Kapitalhöhe

Offene SICAV-Fonds können beliebig viel Geld aufnehmen und in Wertpapieren anlegen oder bei Verkäufen das Kapital herabsetzen.

Kapital-Erhöhungen bzw. -herabsetzungen sind Programm und verursachen keinerlei Aufwand wie sonst bei Aktiengesellschaften.

Wegen des variablen Grundkapitals können Anleger jederzeit kaufen oder verkaufen. Wird neues Kapital benötigt, gibt der SICAV einfach neue Aktien aus.

Verkaufen die Anleger, sinkt entsprechend das Grundkapital. Für den Fonds ist das ein Anreiz möglichst attraktive Ergebnisse zu liefern.

Der Kauf- und Verkaufs-Preis richtet sich einfach nach dem Wert des Fondsvermögens, dem Nettoinventarwert.

Ein Anleger, der zusteigt, hat – anders als bei üblichen Fonds – ein Stimmrecht auf der jährlichen Hauptversammlung der Fondsgesellschaft.

Flexible Gestaltung mit Subfonds

Mitbestimmung gehört beim SICAV zu den Vorteilen, aber auch die Flexibilität – und die geht meist über das variable Kapital des Fonds an sich hinaus.

Ein SICAV kann nämlich jederzeit beliebig viele Subfonds in Form von Aktiengesellschaften einrichten.

Als Umbrella-Fonds mit mehreren Teilfonds lassen sich die unterschiedlichsten Anleger-Vorstellungen mit breiter Streuung und vermindertem Risiko erfüllen.

Anleger können sich aussuchen, in welchen Subfonds sie investieren. Das Vermögen der einzelnen Teilfonds ist rechtlich getrennt, was beim SICAV Vorteile hat:

Gerät einer davon in finanzielle Schieflage, bleiben die anderen davon unberührt. Abgesehen davon lassen sich schlecht laufende Subfonds jederzeit wieder schließen.

Eigener Insolvenzschutz

Was den Insolvenzschutz insgesamt betrifft, so gibt es einen strukturellen Unterschied zu Fonds nach deutschem Recht:

Hierzulande ist das Anlegergeld als getrenntes Sondervermögen geschützt. Beim SICAV stehen die Vermögenswerte dem Anleger als Miteigentümer zu.

Diese werden treuhänderisch von einer Depotbank verwahrt. Damit fällt bei einer Pleite der Depotbank oder des Anlage-Verwalters das Fondsvermögen nicht in die Insolvenzmasse.

SICAVs gibt es aber genau genommen nicht nur im Ausland; das Kapitalanlagegesetz (KAGB) ermöglicht auch in Deutschland ein vergleichbares Modell, die Investment-Aktiengesellschaft.

Auch sie kann ohne Gründungs-Aufwand nach Belieben neue Teilfonds auflegen.

Während bei einer SICAV dafür immer dieselbe Depotbank zuständig ist, kann das deutsche Gegenstück sogar unterschiedliche Banken und Asset Manager beauftragen.

Trotz dieses Wettbewerbs-Vorteils gibt es hierzulande jedoch leider nur wenige Investment-AGs.