Wie Investmentfonds gegen Pleiten geschützt sind
Zahlreiche Finanzprodukte auch renommierter Banken schrecken Anleger in ihren „Beipackzetteln“ mit Sätzen wie: „Insbesondere kann es zu einem Verlust bis hin zum Totalausfall des veranlagten Kapitals kommen.“
Solche Ankündigungen sind leider die traurige Realität. Anders ist das bei Investmentfonds. Hier stellt das Sondervermögen bei Fonds sicher, dass Anleger auch bei der Insolvenz der herausgebenden Gesellschaft nicht in die Röhre schauen. Das erhöht natürlich auch die Attraktivität von Aktien-, Anleihen- oder Immobilienfonds.
Sondervermögen – Fonds per Gesetz gegen Konkurs der Fondsgesellschaft geschützt
Für Anleger ist eine eventuelle Insolvenz der entsprechenden Fondsgesellschaft überhaupt kein Problem. Dabei ist es unerheblich wie hoch die Anlagesumme ist. Einlagen in Investmentfonds sind so genanntes Sondervermögen. Per Gesetz sind Fondsgesellschaften nämlich verpflichtet, die Einzahlungen ihrer Kunden getrennt vom Unternehmensvermögen aufzubewahren.
Darüber hinaus sind sie verpflichtet, das Anlagekapital bei unabhängigen Depotbanken zu hinterlegen. Damit wird ausgeschlossen, dass das Anlegervermögen bei einer Insolvenz mit in die Konkursmasse fällt und mit den Kundengeldern Ansprüche von Gläubigern befriedigt werden.
Allerdings ist dieser Schutz der Anleger keineswegs mit einem Schutz vor etwaigen Kursverlusten zu verwechseln. Fonds sind in der Regel aus Wertpapieren zusammengestellt, deren Kurse von Tag zu Tag schwanken können. Die dadurch bedingten Risiken müssen die Anleger tragen. Für diese Risikobereitschaft wird eine meist attraktive Rendite gezahlt.
Das Sondervermögen ist und bleibt das Anlagekapital der Fondsanleger. Jedes Sondervermögen ist auf diese Weise sowohl von den Wertänderungen der anderen Fonds der Fondsgesellschaft als auch vor dem Zugriff der Fondsgesellschaft selbst oder ihrer Gläubiger (das gilt für den Insolvenzfall) geschützt.
Die entsprechenden Abläufe bei der Fondsgesellschaft
Abhängig von der Ausrichtung des Fonds besteht das Sondervermögen aus Barbeständen, Aktien, Renten, Bezugsrechten, Immobilien, Ansprüchen aus Dividendenzahlungen, Edelmetallen oder weiterem. Und es wird in regelmäßigen Intervallen marktgerecht bewertet.
Der Wert des Sondervermögens entspricht in jedem Fall der Summe der mit den aktuellen Rücknahmepreisen bewerteten Anteilscheine. Die Fondsgesellschaft kontrolliert die Anlagepolitik des Sondervermögens. Dies geschieht, indem sie über Käufe und Verkäufe entscheidet und diese durchführt. Sie hat jedoch keinen unmittelbaren Zugriff auf die Vermögensgegenstände.
Die bevorstehenden Aktivitäten der Fondsgesellschaft (Kauf- und Verkaufsaufträge) werden der Depotbank mitgeteilt, die diese dann aus dem Guthaben oder den Wertpapieren des Anlegers ausführt. Die Depotbank führt auch die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen durch. Allerdings hat die Depotbank nicht den geringsten Einfluss auf die Investmententscheidung der Fondsgesellschaft.
Auch beim Sondervermögen gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel
Allerdings gibt es auch beim Sondervermögen Ausnahmen. Dies sind dann gegeben, wenn der Fonds selbst Eigentümer der Kapitalanlagegesellschaft ist, die ihn wiederum verwaltet. Beispiel: Ein DAX-Fonds der DWS (Tochtergesellschaft der Deutschen Bank), der selbst in Aktien der Deutschen Bank investiert. In einem solchen Fall haftet der Fonds bei einem Konkurs der Fondsgesellschaft mit dem (Anteil des) darin investierten Kapital(s).
Anleger können jedoch auch dann davon ausgehen, dass ihr Geld getrennt von Eigenmitteln der Fondsgesellschaft verwahrt wird und aus diesem Grunde im Falle einer möglichen Schieflage der Fondsgesellschaft immer noch sicher ist.