Das sind die Vor- und Nachteile von Rentenversicherungen
Mit Blick auf Zinsen und Renditen lohnt sich eine Rentenversicherung als Geldanlage nicht unbedingt. Doch wenn es um die Altersvorsorge geht, können Aspekte wie Steuervorteile, Förderungen und Sicherheit aufwiegen.
Rentenversicherung als Geldanlage: Wie sich Förderungen und Steuervorteile auswirken
Wer sein Einkommen im Ruhestand mit einer privaten Rentenversicherung aufbessern will, kann zunächst auf Fördermöglichkeiten achten. Die gibt es zum Beispiel bei Riesterprodukten. Bis zu 2.100 € können jährlich als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden.
Außerdem zahlt der Staat Zuschüsse wie die Grundzulage, die für Singles bis zu 154 € im Jahr beträgt sowie eine Zulage pro Kind von 185 €, wenn dieses vor 2008 geboren wurde. Für Kinder, die nach 2008 auf die Welt gekommen sind, gibt es eine Kinderzulage von 300 € jährlich. Der entscheidende Nachteil sind vor allem die hohen Abschlussgebühren. Zudem werden Rentenzahlungen in voller Höhe versteuert.
Eine Alternative sind Betriebsrenten. Bei diesem Modell wird eine gewählte Sparsumme vom Gehalt abgezogen, der Arbeitgeber zahlt das Geld in eine Pensionskasse oder Direktversicherung ein. Vorteil: Das entsprechend geringere Gehalt wirkt sich auf positiv die Steuerbelastung aus.
Außerdem sind die Einzahlungsbeträge steuer- und sozialabgabenfrei, und zwar bis zu 2.856 € im Jahr. Nachteil: Die ohnehin nicht üppigen Rentenerträge unterliegen in stufenweiser Erhöhung bis 2040 voll der nachgelagerten Besteuerung, auch Krankenkassen- und Pflegebeiträge werden fällig.
Vermögenswirksame Leistungen als Geschenk mitnehmen
Günstiger ist es, wenn der Arbeitgeber bei Betriebsrenten vermögenswirksame Leistungen anbietet. Die sind je nach Tarifvertrag verschieden, bis zu 480 € im Jahr sind möglich. Auf die langen Jahre gesehen, bügelt dieser Zuschuss den zuvor genannten Nachteil aus. Und im Vergleich zu Riesterrenten ist diese Zulage im Idealfall höher.
Lebensversicherung mit kärglicher Rendite
Ganz eigene Steuervorteile gibt es bei privaten Renten- bzw. Lebensversicherungen. Trotz gesunkener Attraktivität und magerer Renditen – wird ein Vertrag 12 Jahre lang gehalten und endet frühestens mit dem 62. Lebensjahr, ist nur die Hälfte zu versteuern, wenn der gesamte Betrag ausgezahlt wird. Bei fortlaufenden Rentenzahlungen unterliegen die dem persönlichen Steuersatz.
Mit Beginn des 65. Lebensjahres beträgt der lediglich 18%, mit 76 nur noch 17%. Eventuelle Freibeträge drücken den Steuersatz noch weiter. Bei dieser Form der Rentenversicherung als Geldanlage jedoch nagen erhebliche Gebühren und Provisionen am ohnehin mickrigen Ertrag. Der Garantiezins beträgt nur noch 1,25%.
Gesetzliche Rente als überraschende Variante
Eine ganz andere Möglichkeit, die Rentenversicherung als Geldanlage zu nutzen, ist die gesetzliche Versicherung. Was lange als nahezu absurd galt, kann sich angesichts niedriger Marktzinsen durchaus lohnen. Vor allem: Es gibt weder Abschlussgebühren noch Provisionen. Zudem kann im Todesfall der überlebende Ehepartner die Rente übernehmen.
Trotz langfristig schrumpfender Renten, die rechnerische Rendite liegt derzeit bei etwa 3,2%. Wer nicht pflichtversichert ist, kann freiwillig in die gesetzliche Rente zahlen. Wer etwa 30 Jahre lang monatlich 600 Euro zahlt, bekommt ca. 1.273 € Bruttorente. Die jährlichen Beiträge sind steuerlich absetzbar. Viele Privatrenten schneiden nicht besser ab.
Zeitweise bot die gesetzliche Versicherung zudem für privat krankenversicherte Selbständige die Möglichkeit einer Art Sofortrente an. Auf die Einmalzahlung eines höheren Betrags wurden keine Extrabeiträge für die Krankenversicherung fällig.
Für beispielsweise 20.000 € gab es eine Nettorente von 79 € im Monat. Beim Rürup-Vertrag wären es nur 61 €. Wer davon profitieren wollte, muss aber vor September 1950 geboren sein und bis spätestens Ende 2015 einen Antrag stellen. Seit Ende 2015 sind Einmalzahlungen nur bei privaten Anbietern möglich.
Rendite abhängig von Einzelfallkonstellation
Auch die Chance einer Rentenaufbesserung für Pflichtversicherte durch eine Einmalzahlung wurde bereits 1998 abgeschafft. Vorteilhafter sind Bankentnahme– und Fonds-Entnahmepläne.
Insgesamt eignet sich eine Rentenversicherung als Geldanlage nur unter bestimmten Umständen. Was unterm Strich übrig bleibt, hängt ganz vom Einzelfall ab. Hilfreich sind Zulagen und Steuervorteile, wobei man aber Kosten und Provisionen beachten sollte. Außerdem sind nicht alle Rentenansprüche vererbbar. Generell: Finanzstarke Anbieter können besser verzinsen. Mit der Geldanlage in Aktien und Co. fährt man häufig besser.