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Wenn die kleine Rente nicht zum Leben reicht – was können Sie tun?

Inhaltsverzeichnis

Wer heute noch voll im Arbeitsleben steckt, für den ist es eine wahre Horrorvorstellung: die Armut im Alter. Und hierzu müssen alle jene gezählt werden, die auf die Rentenaufstockung in 2016 bzw. auf die so genannte Grundsicherung angewiesen sind.

Rentenaufstockung 2017: So wird sie berechnet

Die Grundsicherung oder Aufstockung der Rente ist eine Form der Sozialhilfe. Ihre Höhe entspricht der des Arbeitslosengelds 2, das besser unter der Bezeichnung Hartz IV bekannt ist. Für Alleinstehende beträgt sie 409 € im Monat, für Paare 736 €.

Angemessene Kosten für die Wohnung, die jeweils unterschiedlich hoch ausfallen, werden zusätzlich übernommen. Z.B. beläuft sich der Grundbedarf bei einem Alleinstehenden, der monatlich 300 € Warmmiete zahlen muss, auf 691 € (entspricht 391 plus 300 €). Für Warmwasser, wenn dieses nicht von einer Zentralheizung erzeugt wird, kommen noch knapp 9 € hinzu.

In besonderen Fällen kann auch ein so genannter Mehrbedarf beantragt werden. Alleinstehende, die gehbehindert sind, haben beispielsweise einen Anspruch auf um 66,47 € höhere Leistungen.

Was bei der Grundsicherung angerechnet wird

Bei der Rentenaufstockung wird jegliches weitere Einkommen fast voll angerechnet. Jedoch gelten für Erwerbseinkünfte bei der Grundsicherung andere Bestimmungen als für das übliche Hartz IV. Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit sind zu 30 % anrechnungsfrei, höchstens aber 195,50 € im Monat.

Bei der Berechnung der Rentenaufstockung werden Bedarf und anrechenbares Einkommen gegenübergestellt. Wenn Bedarf und Mehrbedarf in der Addition höher sind als das anrechenbare Einkommen, dann wird der Differenzbetrag als Grundsicherung ausgezahlt.

Ein Beispiel: Ein gehbehinderter, alleinstehender Rentner erhält eine Rente von 425 €. Seine monatlichen Mietkosten belaufen sich auf 350 € (Warmmiete). Der Bedarf des Rentners liegt bei 391 € plus 350 € Mietzuschuss plus 66,47 € Mehrbedarf, was in der Summe 707,47 € entspricht.

Abzüglich der Renteneinkünfte ergibt dies eine monatliche Auszahlung der Grundsicherung (oder eine Rentenaufstockung) von 282,47 €.

Was bei der Grundsicherung noch zu beachten ist

Wer einen Antrag auf Rentenaufstockung stellt, muss zunächst seine Rücklagen weitgehend aufgebraucht haben. Dabei ist besonders zu beachten, dass die Freibeträge bei Grundsicherung weit niedriger sind als beim Hartz IV. Alleinstehende wird ein Vermögen von bis zu 2.600 € zugestanden, bei Paaren kommen noch einmal 614 € hinzu.

Normalerweise wird bei sozialen Leistungen auf das Einkommen von Angehörigen zurückgegriffen. Nicht so bei der Grundsicherung – wenn es sich dabei nicht um Großverdiener ab einem Jahreseinkommen von 100.000 € handelt. Die Rentenaufstockung mildert die größte Not von Menschen, die von der Altersarmut betroffen sind.