Seit den 1970er-Jahren hat sich die Anzahl der deutschen Krankenkassen von 1.815 auf 132 (2014) verringert.
(Fotos: Tomasz Sienicki – Wikimedia Commons, joho345 – Wikimedia Commons) > Mehr...
Kurzprofil Der Begriff Krankenkasse bezeichnet die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Diese erstatten den Versicherten im Normallfall sämtliche - oder Teile der Kosten für Therapien im Krankheitsfall, nach Unfällen oder während der Schwangerschaft.
Alle Personen, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, sind seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, sich bei einer in Deutschland zugelassenen Krankenkasse oder -versicherung zu versichern.
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