Schwierigkeiten und Hürden bei physischen Wertpapieren
Die heutige Diskussion um die schleichende Abschaffung von Bargeld ist bei Wertpapieren schon seit Längerem beendet. Die Papierform hat weitgehend ausgedient. Auch hier geht es darum, anonyme Vorgänge zugunsten überprüfbarer Kontoabläufe zu verdrängen – Stichwort Schwarzgeld und Steuerhinterziehung.
Tafelpapiere kaufen – schon lange ein Auslaufmodell
War es früher völlig üblich, Tafelpapiere zu kaufen, läuft heute alles virtuell, meist über Online-Depots. Schon der Begriff wird nur noch selten gebraucht, weshalb manch jüngerer Anleger erst einmal nachdenken muss. Tafelpapiere sind wie Bargeld: ein gedrucktes Papier, das eine Forderung verbrieft. Auf einem Geldschein erkennt man die Höhe und die Zentralbank als Anspruchspartner.
Der steht ebenso auf gedruckten Aktien, Anleihen oder Fondsanteilen. Die jeweilige Forderung richtet sich nach der Art des Wertpapiers. Bei Aktien gibt es zusätzlich einen Dividendenbogen, mit einzelnen Coupons, die zur Auszahlung von Gewinnausschüttungen berechtigen – alles mit oft schönen Bildern und Grafiken. Dies ist einer der Gründe, warum Liebhaber und Sammler Tafelpapiere kaufen.
Dekorative Aktien mit Sammlerwert
Da nur noch eine Handvoll Unternehmen solche Aktien ausgibt, muss man eher auf Plattformen wie hwph.de oder sammleraktien-online.de suchen. Dort gibt es historische Papiere, die nur als Dekorationsstück mit Sammlerwert dienen, aber auch solche, die mit Wertpapier-Kennnummer (WKN) nach wie vor an der Börse gehandelt werden.
Wer derartige Tafelpapiere kaufen will, muss jedoch meist etwas tiefer in die Tasche greifen, Beispiel Borussia Dortmund. Die bislang einzige deutsche Fußballaktie mag an der Börse mit 4 € notiert sein, das Tafelpapier mit schönen Bilder vom einstigen Siegestaumel indes kostet 129 €. Ähnlich beim Erotikkonzern Beate Uhse. Für das Druckpapier mit reizvollem Erotik-Appeal werden gut 35 € verlangt, während der Börsenkurs weit unter dem Nennwert von 1 € liegt.
Hohe Bankgebühren einkalkulieren
Der Sammlermarkt ist, wie der Kunstmarkt, nicht mit der Börse zu vergleichen. Besitzt man diese Papiere, muss man sich selbst um deren Verwahrung kümmern aber auch bei Dividenden auf Fristen achten. Die Coupons schneidet man aus, legt sie der Bank vor und erhält sein Geld. Mit dem Finanzamt wird dann über die Einkommenssteuer abgerechnet.
Den ganzen Vorgang kann man sich sparen, indem man die Papiere in ein Depot einbucht, sofern ein solches existiert. Das aber dürfte selbst bei geschenkten oder geerbten Aktien sehr teuer kommen. Für Einlieferung und Auslieferung können die Gebühren bis zu 100 € und mehr betragen. In dem Fall bleibt man in Bezug auf den Handel lieber beim Sammlermarkt, wo der Preis für gefragte Stücke teils enorm zulegt.
Banken gehen auf Distanz
Die meisten Banken lassen sich ohnehin schon länger nicht mehr auf Tafelpapiere ein. Stein des Anstoßes war ein Bundesfinanzhof-Urteil von 2000. Demzufolge sind Tafelgeschäfte mit Barzahlungen zwar legal, doch gibt es Anlass zu Nachforschungen durch das Finanzamt, wenn ein Kunde bei der Bank zugleich ein entsprechendes Konto hat. Kein Anfangsverdacht besteht indes, wenn er damit zu einer fremden Bank geht, etwa weil dort die Gebühren billiger sind.
Seitdem sind die Zeiten eigentlich vorbei, in denen man überall gegen Cash Tafelpapiere kaufen konnte, sie dann genauso anonym ins Schließfach legte und bei Bedarf Dividenden in bar kassierte. Das geht nur noch in wenigen Fällen. Und auch dann hat die Anonymität ihre Grenzen, wenn mehr als eine bestimmte Höchstmenge an Geld über den Tisch, die Tafel, wandert. Um sich nicht dem Verdacht der Beihilfe zur Geldwäsche auszusetzen, werden die Daten des Kunden aufgenommen und hinterlegt.
Gesetzliches Aus in Luxemburg
Damit ist es nur noch im kleinen Rahmen möglich, sich der automatischen Erfassung und Abgeltungssteuer zu entziehen. Selbst Luxemburg hat seit Anfang des Jahres die zuvor beliebten Tafelgeschäfte eingestellt. Wer sie nicht bis 18.02.2016 eingebucht hatte, verlor seine Rechte an den Papieren, sie wurden wertlos und dienen seitdem als Wandschmuck oder Sammlerstücke.
In Deutschland ist ein derartiges gesetzliches Verbot noch nicht bekannt, Tafelgeschäfte sind grundsätzlich noch legal. Doch wer Tafelpapiere kaufen will oder solche besitzt, kommt kaum noch um eine Einbuchung herum.