Warum Gratisaktien nicht immer ein echtes Geschenk sind
Gelegentlich kommt es vor, dass im Depot von Aktionären Berichtigungsaktien eingebucht werden. Am Depotwert allerdings hat sich dann nichts geändert.
Was also wurde berichtigt und was ist eine Berichtigungsaktie? Per Definition ist es eine neue Aktie, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ausgegeben wird.
Berichtigungsaktie: Definition eines Wertausgleichs
Insofern handelt es sich nicht um eine eigene Aktienart. Etwas verwirrend ist, dass beim Thema Berichtigungsaktie die Definition häufig von Gratisaktie spricht. Landläufig werden beide Begriffe gerne synonym verwendet.
Ganz korrekt ist das nicht. Gratis bedeutet nämlich keineswegs, dass der Aktionär etwas geschenkt bekommt. Es werden lediglich zusätzliche Aktien ausgegeben. Von daher ist die ebenfalls verbreitete Bezeichnung als Zusatzaktie wiederum zutreffend.
Das Prinzip ist ähnlich wie beim Aktiensplit: Eine Aktie wird gestückelt, für den Aktionär aber ändert sich rechnerisch im Grunde nichts. Als Ausgleich für die Wertminderung der einzelnen Aktien, genannt Verwässerung, erhält er Berichtigungsaktien – genau genommen Wertberichtigungsaktien.
Erfolgt die Ausgabe etwa im Verhältnis 2:1, besitzt er anstatt früher zwei Aktien nunmehr drei. der Gesamtwert bleibt stabil. Das Ganze ist ein buchungstechnischer Passivtausch. Das Unternehmen wandelt freie Rücklagen in Grundkapital um, an dem der Anleger ohnehin schon beteiligt ist. Der Vorgang nennt sich nominelle Kapitalerhöhung.
Wenn der Erfolg die Aktie verteuert
Nach außen hin jedoch haben die neuen kleineren Einheiten einen niedrigeren Kurs, die einzelne Aktie ist somit optisch billiger und attraktiver. Genau das ist der zentrale Beweggrund für eine derartige Aktion.
Sind Aktienunternehmen sehr erfolgreich, stehen sie oft vor dem Problem, dass der Kurs ihrer Aktie enorm gestiegen ist. Der hohe Preis hält viele potenzielle Anleger vom Kauf ab. Damit der Erfolg nicht zur Bremse wird, greift das Management auf einen Trick zurück: die nominelle Kapitalerhöhung eben.
Die Berechtigungsaktie ist dabei kein Schnäppchen, sondern es werden einfach neu herausgegebene Aktien an die Altaktionäre verteilt. Weil die dafür nichts zahlen müssen, wird gerne auch von Gratisaktien gesprochen.
Mit den neuen Aktien steigt nun die Anzahl aller insgesamt herausgegebenen Papiere des Unternehmens, wobei – wie gewollt – der Kurs sinkt. Der Unternehmenswert hat sich nicht verändert, er verteilt sich nur auf mehr Aktien, weshalb jedes einzelne Papier entsprechend weniger wert ist.
Folgen für Anleger
Und was hat der bisherige Anleger nun davon? Unterm Strich hat er zunächst schlicht mehr Anteile. Lohnen kann sich das aber bei der nächsten Ausschüttung. Werden auch auf die neuen Aktien unveränderte Dividenden gezahlt, bekommt er aus dieser Gewinnbeteiligung mehr Geld. Allerdings kann es vorkommen, dass die Hauptversammlung fürs erste Geschäftsjahr eine nur teilweise Dividendenberechtigung beschließt.
Ein willkommener Nebeneffekt: Wenn das Dividendenplus die Rendite verbessert, stehen die Chancen gut, dass die Aktien steigen. Dies wiederum gleicht einen Nachteil aus, der dann entsteht, wenn nach dem Aktiensplit der Kurs zunächst leicht gesunken ist.
Weil Berichtigungsaktien per Definition lediglich einen Ausgleich darstellen, sind sie steuerfrei. Nur wenn das Unternehmen das Stammkapital innerhalb von fünf Jahren wieder herabsetzt, gelten Rückzahlungen als Gewinn.
Diese Art von Aktiensplit, die bei US-Unternehmen schon lange beliebt ist, setzt sich auch hierzulande immer mehr durch. Alle haben einen Vorteil: Altaktionäre eine höhere Rendite, Neueinsteiger günstigere Preise und das Unternehmen mehr Geld. Wird es in Investitionen gesteckt, stärkt das die Wettbewerbsposition, und damit die Aussichten auf noch mehr Potenzial und höhere Kurse.