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„Kalte Räumung“ – Ohne Gerichtstitel nicht empfehlenswert!

Inhaltsverzeichnis

Vermieterin ohne Gerichtstitel muss wegen entsorgter Einrichtung Schadensersatz zahlen. Denn: der Mieter tauchte wieder auf und forderte, gestützt auf Sachverständigengutachten, 62.000 € Schadenersatz.

Mieter hat Anspruch auf Schadenersatz

Die Vorinstanzen wiesen das zurück. Doch ein Anspruch besteht, so der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 45/09).

Wie viel die Vermieterin zahlen muss, wird das Landgericht entscheiden.

Die Quintessenz dieses Urteils ist: Wer eine Wohnung eigenmächtig in Besitz nimmt, haftet in vollem Umfang für die Folgen der Räumung.

Der Vermieterin half hier auch nicht, dass sie vor der Inbesitznahme das Mietverhältnis gekündigt hatte.

Um dieser Falle zu entgehen, ist selbst in extremen Fällen erst ein Gerichtstitel zu beschaffen.

Ohne Gerichtstitel trifft Vermieter Obhutspflicht für alle Gegenstände Ohne gerichtlichen Titel trifft eigenmächtig handelnde Vermieter eine Obhutspflicht für alle Gegenstände.

Da der Mieter von der Räumung ja nichts weiß, ist er auch nicht in der Lage, seine Rechte wahrzunehmen.

Behauptet er später, Gegenstände seien abhanden gekommen, macht das den Vermieter beweispflichtig.

Dann muss dieser widerlegen können, das fehlende Mobiliar entfernt oder beschädigt zu haben.

Zudem:  Er muss beweisen können, ob der Wert der Einrichtungen niedriger war als vom Mieter behauptet.