Endrenovierungsklausel: Das muss der Mieter gen Ende beachten
Eine Endrenovierungsklausel verpflichtet den Mieter, am Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen vorzunehmen.
Endrenovierungsklauseln sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls in einem Formularmietvertrag unwirksam. Denn nach dem maßgeblichen Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen sie eine unzulässige Benachteiligung des Mieters dar. Dies deshalb, weil der Mieter nach einer Endrenovierungsklausel unabhängig vom Zustand der Wohnung und unabhängig von der Mietdauer zur Renovierung verpflichtet ist.