Achtung Azubis: vermögenswirksame Leistungen einfordern
Vermögenswirksame Leistungen sind gerade für Auszubildende ein willkommenes Geschenk. Mit dem Geld, das es zusätzlich zum ohnehin nicht üppigen Gehalt gibt, lassen sich oft die ersten nennenswerten Ersparnisse bilden. Leistungen zum VL-Sparen gibt es vom Arbeitgeber und vom Staat.
Auszubildende: Gezielt nach vermögenswirksamen Leistungen fragen
Auch wenn viele beim Ausbildungsvertrag nicht gleich daran denken – das Thema vermögenswirksame Leistungen sollte beim Chef angesprochen werden. Bedenken, dass das vielleicht „schlecht ankommt“ sind unbegründet. Das Gegenteil ist oft der Fall: Arbeitgeber erkennen darin Eigeninitiative. Außerdem sind vermögenswirksame Leistungen unabhängig von der Höhe des Gehalts.
Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Tarifvertrag. Der Zuschuss ist freiwillig und kann zwischen 6,65 € und höchstens 40 € betragen. Oft bekommen Azubis nur einen bestimmten Prozentsatz im Vergleich zu ausgelernten Kollegen.
Doch selbst 10 € oder 26 € im Monat sind nicht zu verachten. Legt man selbst noch etwas im Monat dazu, kann eine rentable Verzinsung über die Jahre ansehnliche Erträge bringen.
Auch der Staat gibt was dazu
Bei bestimmten Sparformen beteiligt sich zudem der Staat mit Sparzulagen und Prämien. So etwa beim Bausparen oder beim Sparen mit Aktienfonds. Ist ein Sparvertrag abgeschlossen, bekommt der Arbeitgeber eine Kopie vom Vertrag und überweist monatlich den vereinbarten Zuschuss an das Kreditinstitut.
Staatliches Fördergeld gibt es, wenn mindestens 6 Jahre lang eingezahlt wird und der Vertrag danach 1 Jahr ruht. Dann ist erst das Geld frei verfügbar. Ausnahmen sind nur außergewöhnliche Umstände wie Heirat oder Arbeitslosigkeit.
Die 7 Jahre sind zum Beispiel beim Bausparvertrag üblich. Die Zinsen sind zwar gesunken, doch die Zulagen sind interessant. VL-Sparer haben nämlich Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage. Die beträgt 9% der eingezahlten Summe und bis zu 43 € pro Jahr. Um die Voraussetzung eines jährliches Höchsteinkommens von 17.900 € für Singles müssen sich Azubis wohl kaum Sorgen machen.
Wohnungsbauprämie bei Jugendlichen flexibler
Das gleiche gilt für das Maximaleinkommen von 25.600 €, um zusätzlich in den Genuss der Wohnungsbauprämie zu kommen. Die beträgt im Jahr bis zu 45 €. Normalerweise ist sie davon abhängig, dass der Sparbetrag rein zum Immobilienerwerb verwendet wird. Doch wer seinen Bausparvertrag vor dem 25. Lebensjahr abschließt, kann von dem Geld auch ein Motorrad kaufen oder eine Weltreise bezahlen.
Die Wohnungsbauprämie gibt es übrigens bereits ab 16 Jahren. Ansonsten benötigen Azubis unter 18 Jahren für einen Vertragsabschluss die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, der Eltern.
Azubis, die längerfristig sparen, können alternativ mit Aktienfonds sparen. Die staatliche Sparzulage beträgt hier bis zu 80 € im Jahr. Die Einkommensgrenze liegt bei 20.000 €. Passive Indexfonds mit ETFs sind am günstigsten.
Sparraten müssen bezahlbar sein
Die Höhe der Sparzulagen und Prämien hängt von der eingezahlten Summe ab. Deshalb fallen sie bei weniger hohen Sparbeträgen entsprechend geringer aus. Doch auch Kleinvieh macht Mist, und geschenktes Geld sollte man auf jeden Fall mitnehmen.
Auszubildende, die nur wenig Geld zur Verfügung haben, sollten sich nicht von Beratern zu hohen monatlichen Sparraten überreden lassen. Beim Fondssparen reicht ein Mindestbetrag von meist 25 €. Bei Bausparverträgen sollte die Bausparsumme eher niedriger angesetzt werden, damit sie mit den Beiträgen erreicht werden kann. Realistisch ist ein Bereich zwischen 3.000 € und 5.000 €.