Einlagengeschäft Definition: die Kundengelder der Banken
Ob nun per Direktbank oder noch bei der guten alten Sparkasse um die Ecke: nahezu jeder Bürger bringt sein Geld auf die Bank oder lässt sich sein Gehalt auf sein Bankkonto überweisen.
Hier beginnt laut Definition schon das Einlagengeschäft, das zu den Hauptgeschäftsfeldern von Banken zählt. Anleger können ihr Geld hierbei verzinslich anlegen, die Einlagensicherung der Banken dient der Absicherung des Anlegers.
Einlagengeschäft: eine Definition
Das Einlagengeschäft der Banken beschäftigt sich mit der Annahme von Kundengeldern. Zu den Kunden zählen neben Privatpersonen auch Unternehmen.
Insbesondere für den Bereich der Kreditgeschäfte haben diese Einnahmen immense Bedeutung. Denn nur mit diesen Einlagen kann die Bank weitere Kreditgeschäfte tätigen. Zudem dienen die Einlagen als Grundlage für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, also für die Sichteinlagen auf den Girokonten. So kann jeder Kontoinhaber schnell und unkompliziert über sein Guthaben verfügen.
Einleger haben ferner die Möglichkeit, ihr Geld verzinslich anzulegen. Hierfür können sie zwischen einem Sparkonto, kurz- bis mittelfristige Geldanlagen (Termineinlagen) und Sparbriefen wählen.
Die Säulen des Einlagengeschäfts
Bei dem Einlagengeschäft gibt es per Definition 4 Säulen, die den Kern des Geschäfts ausmachen.
An erster Stelle sind die genannten Sichteinlagen zu nennen. Ohne die Einlagen von Privatkunden und Unternehmen wäre die 24-stündige Verfügbarkeit von Bargeld auf den Girokonten der Banken nicht möglich. Da sie jederzeit verfügbar und auch kündbar sind, werden diese Einlagen nur sehr gering verzinst.
Anders ist das bei Termineinlagen, die den Banken für mindestens 30 Tage zur Verfügung stehen und somit auch höher verzinst werden. Spareinlagen in Form von Sparkonten können als eine weitere Säule des Einlagengeschäfts definiert werden. Sparkonten dienen der unbefristeten Geldanlage, sind nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt und haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Auch der Sparbrief stellt eine Spareinlage dar, die Laufzeit kann zwischen 1 Jahr und 10 Jahren liegen. Die Verzinsung wird dementsprechend angepasst und liegt höher als beim Sparkonto.
Einlagensicherung
Ein bedeutendes Lockmittel der Banken, um Kunden für ihr Einlagengeschäft zu werben, liegt in der Sicherheit der Einlagensicherungssysteme. Im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) von 1998 wurden per Gesetz die Mindestanforderungen an die Einlagensicherungssystem der Banken festgelegt. Diese Mindestschutz beträgt 100 % der Einlagen bis maximal 100.000 € pro Kunde und Institut.
Darüber hinaus bestehen zusätzliche private Einlagensicherungsfonds der Banken, welche die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme unterstützen oder ersetzen. Dies gilt sowohl für Privatbanken, den Sparkassensektor, den Genossenschaftssektor als auch für die öffentlichen Banken.
Geringer Zins, risikoloses Sparen
Aus dem täglichen Zahlungsverkehr sind die Einlagengeschäfte der Banken nicht wegzudenken. Zudem helfen die Einlagen den Banken, weitere Kreditgeschäfte zu tätigen und ihre Geschäftsfelder zu stärken.
Sparbücher und Co. bereiten kleinen Sparanfängern immer noch viel Freude, besitzen in der heutigen Zeit jedoch schon fast nostalgischen Charakter. Zwar bieten Sparanlagen eine fast risikolose Möglichkeit des Sparens, können jedoch vor allem in zinsschwachen Zeiten nicht als gewinnbringende Geldanlage empfohlen werden.
Besonders der Aktienmarkt kann eine interessante Alternative für langfristiges Sparen sein. Dieser ist zwar nicht risikolos, beim sinnvollen Investieren in Aktien ist das Risiko jedoch ebenfalls überschaubar – und die Zinsen sind ungleich höher.