Scheidung: Darlehen muss von beiden Kreditnehmern getragen werden
Das Gericht hat klargestellt: Sämtliche Darlehensnehmer müssen auch im Nachhinein haften.
Für gemeinsam mit dem Partner aufgenommene Darlehen trifft Sie auch nach einer Scheidung weiterhin die Pflicht zur Haftung.
Auch dann, wenn Ihr Ex-Partner die Tilgung übernommen hat. So das Landgericht Coburg (Az. 23 O 426/08).
Im Urteilsfall hatte das Paar nach der Scheidung seine Kreditverpflichtungen untereinander aufgeteilt und die Banken darüber informiert. Da die Frau ihrer Zahlungspflicht jedoch nicht nachkam, holte sich die Bank das Geld vom Mann.
Trotz Scheidung gemeinsames Darlehen – Haftung inklusive
Laut Gericht zu Recht. Solche Vereinbarungen im Rahmen einer Scheidung entbinden nicht von der Haftung für Darlehen.
Sie sind in der Praxis völlig wertlos, wenn die Bank einen Kreditnehmer nicht aus der Haftung entlässt. Bei Scheidung ist deshalb zu bedenken, dass die Bindung an gemeinsame Darlehen fortbesteht.
Wer für jemand anderen einen Kreditvertrag mit einer Bank eingeht und sich dabei finanziell übernimmt, muss dafür haften.
Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor (OLG Frankfurt, 30.11.2005, Az.: 9 U 8/05).
Der Fall:
Im vorliegenden Fall hatte der Sohn eines Firmeninhabers mehrere Darlehen auf seinen Namen aufgenommen, die der Vater abwickelte. Damit sollte die Firma vor der drohenden Insolvenz gerettet werden.
Als diese nicht bedient werden konnten, klagte der Sohn. Er machte geltend, mit den Schulden überfordert zu sein.
Da er den Kredit anstelle seines Vaters aufgenommen habe, sei er ja quasi wie ein Bürge zu behandeln. Die Richter sahen das anders: Finanzielle Überforderung geltend zu machen, um aus der Haftung für einen Kredit zu kommen, ist wirklich nur bei Bürgschaften möglich, stellten sie klar.
Entscheidend hierbei sei der pfändbare Teil des Einkommens oder Vermögens, aus dem zumindest die laufenden Zinsen aufgebracht werden müssen.
Damit bleibt ein solcher Vertrag auch dann wirksam, wenn der Schuldner sich finanziell übernommen hat.
Das Fazit:
Ob Bürgschaft oder Kreditvertrag: Überlegen Sie immer vorher, welche Risiken Sie damit eingehen.
Unterschreiben Sie niemals unüberlegt einen solchen Vertrag.Denn ist dieser erst einmal unterzeichnet, haften Sie in aller Regel für die jeweilige Vereinbarung.
Und das womöglich bis ans Lebensende und allein auf Ihre Kosten.
Eine Unterschrift – Eine lange Haftung
Wenn Sie jemandem unbedingt mit einem Kreditvertrag aus der Patsche helfen wollen, dann holen Sie sich rechtlichen Rat ein.
Verhandeln Sie eine Sonderkündigungsregelung, damit Sie im Notfall die Reißleine ziehen können und nicht selbst finanziell ruiniert werden.
Im Nachhinein würde Sie in einem solchen Fall der Gang zu einem Fachmann/einer Fachfrau wohl möglich weniger kosten, als alles, was im obigen Fall geschehen ist.