So lösen Sie einen Scheck ein
In Zeiten von Online-Banking, Geldautomaten und Sofort-Überweisungen sind Schecks selten geworden und werden nicht mehr häufig gebraucht. Dennoch kann es vorkommen, dass Ihnen ein Scheck ausgestellt wird. Dann sollten Sie wissen, was Sie damit anstellen müssen, um an Ihre Geld zu kommen.
Die übliche und am häufigsten ausgestellte Scheckform ist der Verrechnungsscheck. Daneben gibt es noch Barschecks und Orderschecks. Barschecks werden bei einer beliebigen Bank gegen Bargeld eingetauscht, Orderschecks sind praktisch dasselbe wie Verrechnungsschecks, nur, dass sie namentlich für eine bestimmte Person ausgestellt sind und somit extra sicher sind.
Was ist ein Verrechnungsscheck?
Verrechnungsschecks sind mit einem Vermerk gekennzeichnet „Nur zur Verrechnung“ und dadurch gut zu erkennen. Sie werden nicht gegen Bargeld eingelöst, sondern der vermerkte Betrag wird auf dem eigenen Konto gut geschrieben. Ein Verrechnungsscheck ist nur mit der Unterschrift des Ausstellers gültig.
Wer also einen Verrechnungsscheck in die Hände bekommt muss mit diesem Scheck zu seiner Hausbank gehen und kann sich den Betrag dann dort gutschreiben lassen. Dafür muss zunächst ein Formular ausgefüllt werden, das jede Bank für die Einlösung von Schecks bereit hält. Auf dem Formular wird die eigene Bankverbindung eingetragen, ebenso das Datum und die Unterschrift.
Ein Verrechnungsscheck kann nur mit einem entsprechenden Bankformular eingelöst werden
Für Kunden von Direktbanken oder für Menschen, denen der Gang zur Bank zu aufwändig ist, ist es auch möglich das Formular für die Einlösung des Schecks aus dem Internet herunterzuladen und dann mit der Post zu verschicken. Der Scheck wird dann dem Formular beigelegt.
Ist auf der Internetseite der Bank kein derartiges Einlösungsformular vorgesehen, kann dem Scheck auch einfach ein selbstverfasster Brief beigelegt werden. Dieser muss dann den Auszahlungsbetrag und die Kontoverbindung des Kontos erhalten, auf das der Betrag gebucht werden soll.
Eine ausschließliche Online-Abwicklung zur Einlösung des Schecks ist bei keiner Bank vorgesehen.
Scheck einlösen: Wie lange haben Kunden dafür Zeit?
Achtung: Wer einen Verrechnungsscheck einlösen möchte, muss eine bestimmte Frist einhalten! Für deutsche Schecks gilt eine Vorlagefrist von acht Tagen, für europäische Schecks verlängert sich die Frist auf 20 Tage und für internationale Schecks haben Kunden sogar 70 Tage Zeit für die Einlösung.
Banken sind nach Ablauf dieser Fristen nicht mehr dazu verpflichtet, den eingereichten Scheck auch einzulösen. Die meisten erledigen diesen Vorgang aus Kulanzgründen aber auch noch nach Ablauf der Frist.
Nach dem Eingang des Formulars und des Schecks bei der Bank dauert es in der Regel einige Tage bis das Geld auch tatsächlich dem Konto gutgeschrieben wird, da erst die Deckung des Kontos desjenigen geprüft wird, der den Scheck ausgestellt hat.