So reagieren Sie bei falschen Kreditkartenabbuchungen
Immer wieder tauchen auf der Kreditkartenabrechnung von Kunden, die im Internet eingekauft haben, plötzlich hohe drei- oder vierstellige Beträge für Leistungen auf, die sie gar nicht selbst gekauft oder gebucht haben.
Jeder, dem so etwas schon mal passiert ist, fällt aus allen Wolken und kann sich nicht erklären, wie solche Beträge zustande kommen. Anscheinend haben Betrüger bei Internetkäufen Kreditkartendaten ausspioniert und für ihre Zwecke missbraucht.
Doch welche Möglichkeiten haben die Opfer nun, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben und der Kreditkartengesellschaft klarzumachen, dass nicht sie diese Einkäufe getätigt haben?
Informieren Sie unverzüglich die Kreditkartengesellschaft
Ist es tatsächlich zu solchen Falschabbuchungen auf der Kreditkarte mit offensichtlich betrügerischem Hintergrund gekommen, sollte sofort die Kreditkartenfirma informiert werden. Die Karte sollte sofort gesperrt werden, um zu verdeutlichen dass es sich um einen Kreditkartenmissbrauch handelt. Auch werden dadurch weitere Falschbuchungen verhindert.
Um Falschabbuchungen zurückzuweisen, haben Kreditkartenbesitzer vier Wochen Zeit. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden, damit der Schaden zu Lasten der Bank gehen kann. Die Bank schickt ihren Kunden nach der Kontaktaufnahme ein Reklamationsformular zu, das diese ausfüllen müssen.
Widerspruch gegen Falschabbuchungen kann auch Online eingelegt werden
Bei manchen Anbietern kann auch direkt über das Online-Portal der Kreditkartenfirma der Widerspruch gegen Abbuchungen eingelegt werden. Die Betroffenen sind dann nicht in der Pflicht nachweisen zu müssen, dass sie die entsprechenden Einkäufe nicht getätigt haben. Wenn muss die Bank den Betroffenen nachweisen, dass Sie die Einkäufe getätigt haben, was meist schwierig ist.
Die Chancen die Abbuchungen erstattet zu bekommen beziehungsweise nicht bezahlen zu müssen stehen meist gut, wenn dem Kreditkartenbesitzer kein vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Vorsätzliches Fehlverhalten wäre zum Beispiel, wenn Karte und PIN gemeinsam aufbewahrt wurden.
So können Falschabbuchungen von der Kreditkarte verhindert werden
Um einen weiteren Missbrauch ihrer Kreditkarte zu verhindern, sollten Internetkäufer in Zukunft nur noch in zertifizierten Online-Shops einkaufen. Diese werben mit Gütesiegeln wie zum Beispiel „Trusted Shops“ und verschlüsseln die Übertragung der Kreditkartendaten so, dass sie nicht in die Hände von Betrügern fallen können.
Falls es doch zu einem Betrug kommt ist es wichtig, dass die Karte schnell gesperrt wird und die Reklamation der Abbuchung über die Kreditkartengesellschaft innerhalb von 4 Wochen erfolgt. Die Chancen den entstandenen Schaden zurückerstattet zu bekommen stehen gut, da Betroffene nicht nachweisen müssen, dass sie die Einkäufe und Buchungen nicht getätigt haben. In der Pflicht steht in diesem Fall die Bank.