Vermögen im Bankschließfach: Warum Sie es nicht dort lagern sollten
Die staatlichen Vermögens-Repressionen gehen weiter – und zwar in einem Ausmaß, das Ihnen so sicher nicht bekannt ist.
Denn wir alle werden von den Politikern und den Mainstream-Medien mit Nachrichten ruhiggestellt über:
- den Krieg in Syrien,
- diversen Terror-Anschlägen,
- irgendwelchen scheinbaren Ausfällen von US-Präsident Donald Trump,
- etc.
Dabei tickt vor Ihrer eigenen Haustür im sprichwörtlichen Sinne die Bombe; die Vermögens-Enteigungs-Bombe.
Überwachungsstaat vs. Privatvermögen
Vielleicht ist es Ihnen noch gar nicht richtig bewusst:
Ihre Freiheits- und Datenschutz-Rechte werden unter dem Deckmantel von Terrorismus-Bekämpfung und Geldwäsche immer mehr eingeschränkt.
Vor allen Dingen betrifft das Ihr Vermögen. Über die Pläne hinsichtlich der Abschaffung des Bargeldes informieren wir Sie hier regelmäßig.
Werden diese Pläne vollends durchgesetzt, dann haben Sie einen Großteil Ihrer Vermögens-Freiheit verloren.
Denn wenn Sie nur noch bargeldlos bezahlen können, wird jeder Geldtransfer registriert – und damit auch überwacht, sprich: kontrolliert. Somit werden Sie gläsern.
Nur noch begrenzte anonyme Goldkäufe
Edelmetalle sind ein sicherer Schutz gegen diese staatlichen Vermögensenteignungs-Strategien.
Das wissen natürlich auch die Politiker, und deshalb machen sie auch dahingehend Nägel mit Köpfen.
So soll Ihnen die Flucht ins Gold nicht nur vermiest, sondern immer mehr unmöglich gemacht werden.
Wie Sie wahrscheinlich wissen, konnten Sie bisher Gold, Silber und andere Anlage-Metalle bis zu einem Betrag von 14.999,99 € anonym kaufen.
Das hat sich nun geändert; diese magische Grenze wurde auf 9.999,99 € herabgesetzt.
Wollen Sie mehr erwerben, müssen Sie Ihre persönlichen Daten angeben – und noch vieles mehr…
Neues Geldwäsche-Gesetz trifft Goldhändler und -käufer
Vor wenigen Wochen erst passierte das Gesetz zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransfer-Verordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktions-Untersuchungen vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) das deutsche Parlament.
Es setzt die 4. Geldwäsche-Richtlinie um. Danach wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat somit offiziell in Kraft.
Konkret heißt es dazu:
„Um die mit hohen Barzahlungen verbundenen Risiken bzgl. Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung zu mindern, sollen Güterhändler vom Geldwäsche-Gesetz erfasst werden, wenn sie Barzahlungen in Höhe von 10.000 € oder mehr tätigen oder entgegennehmen.“
Schäuble bereitete die Öffentlichkeit nur halbherzig darauf vor
Während die Öffentlichkeit mit Terror-Anschlägen und anderen Gefahren und Bedrohungen beschäftigt ist, erklärte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorab:
„Wir brauchen schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung. Deshalb bringen wir jetzt die Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie auf den Weg.“
Und weiter:
„Durch die neuen Regelungen stellen wir uns noch besser auf. Wir schaffen ein Transparenz-Register, um Missbrauch vorzubeugen, und verschärfen die Bußgeld-Regeln. Die Zentralstelle für Finanztransaktions-Untersuchungen wird gestärkt, sie erhält deutlich mehr Personal und ein schärferes Aufgaben-Profil.“