Wie Sie auf Fehlbuchungen reagieren sollten
Millionen auf dem Konto und plötzlicher Reichtum – wer hat noch nicht davon geträumt? Aufgrund von Fehlbuchungen auf Konten geraten immer wieder Menschen für einen kurzen Zeitraum in Versuchung, fehlerhaft auf ihr Konto gebuchtes Geld einfach auszugeben.
Denn trotz modernen Datenverarbeitungssystemen bleiben Fehler nicht aus und sowohl kleinere als auch größere Beträge werden fehlgeleitet und landen auf den Girokonten von Privatkunden.
In solchen Situationen gibt es aber leider nur eine Lösung: Finger weg von diesem Geld – es wird wieder zurückgebucht!
Fehlbuchungen passieren häufig bei Girokonten
Girokonten sind besonders häufig von solchen Fehlbuchungen betroffen, bei denen unterschiedlich hohe Summen durch Fehler in den Überweisungssystemen der Banken auf privaten Konten landen. Tagesgeld-, Festgeld- und Kreditkonten trifft dieser Umstand weniger. Wer sich nun aber Hoffnung macht, das Geld behalten zu können, wird enttäuscht.
Meistens bemerken die Banken ihren eigenen Fehler relativ zügig und buchen das Geld sofort wieder zurück. Der Kunde sieht dann die Gutschrift und die Lastschrift auf seinem Kontoauszug, hatte aber zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf das Geld.
Hohe Strafzinsen bei fehlendem Geld
Bemerkt die Bank ihren Fehler nicht sofort, sollte das Geld dennoch nicht einfach so ausgegeben werden. Wer auf eine schnelle Geldanlage oder Zinsen für den hohen Betrag hofft, wird enttäuscht. Sobald die Bank das Geld nämlich zurückfordert, muss es unverzüglich überwiesen werden.
Fehlt ein Teil, da er bereits ausgegeben wurde, werden Strafzinsen fällig, die bis zu 20 % betragen können. Die fehlerhaft überwiesene Summe abzuheben oder auf ein anderes Konto zu verschieben wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung, weshalb Kunden von diesem Schritt absehen sollten.
Nach drei Jahren dürfen Kunden das Geld behalten
Der Bank daher eine kurze Mitteilung über das fehlgeleitete Geld zu geben, ist daher nicht nur ehrenwert, sondern auch das einzig richtige. Wer das Glück allerdings herausfordern möchte, kann das Geld drei Jahre liegen lassen.
Das ist die Frist nach der die Forderung danach verjährt und nach der der Kunde das Geld als seines betrachten kann. Diese Fälle sind allerdings höchst unwahrscheinlich, da den Banken Differenzen und fehlende Summen meist früher auffallen.
Was tun bei eigener Fehlbuchung?
Falls ein Kunde eine Fehlbuchung auf ein falsches Konto geleitet hat, also eine Überweisung falsch getätigt hat, ist das Geld nicht zwangsläufig verloren. Mit einem Rückholservice, der allerdings eine Gebühr kostet, kann das Geld in der Regel zurückgebucht werden.
Dies funktioniert allerdings nur, solange das Geld noch nicht auf dem Konto des anderen angekommen wird. Das Zeitfenster beträgt also oft nur wenige Stunden oder einen Tag, bei einer Überweisung zur gleichen Bank ist es meist kaum vorhanden, da das Geld sofort transferiert wird.
Ist das Geld bereits auf dem Empfänger-Konto verbucht, müssen Kunden auf Entgegenkommen des falschen Empfängers und der Bank hoffen. Zur Not kann das Geld sogar rechtlich eingefordert werden – der fehlerhafte Empfänger muss allerdings namentlich bekannt sein.
Finger weg von fremdem Geld
Wer also auf seinem Konto eine falsche Buchung entdeckt, sollte die Finger von diesem Geld lassen. Banken holen sich eine Fehlbuchung normalerweise schnell wieder zurück und falls etwas fehlt, müssen Kunden hohe Strafzinsen zahlen.
Wer selbst eine Überweisung fehlleitet muss auf die Kulanz von Bank und Empfänger hoffen, hat im Ernstfall aber auch rechtlich gute Chancen.