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Zollgebühren: Freibetrag richtig ausnutzen

Inhaltsverzeichnis

Weiterhin sinkende Flugpreise lassen die USA oder andere Staaten auch für Schnäppchenjäger immer lukrativer erscheinen, der Freibetrag für die Zollgebühren wird dabei sehr schnell überschritten. Denn nicht nur Bekleidungsartikel, auch die neueste Technik lässt sich im Ausland oftmals deutlich günstiger erwerben. So kostet das neue Samsung Galaxy S7 in Deutschland knapp 700 €, in den Vereinigten Staaten umgerechnet jedoch oft deutlich unter 500 € (Stand: Juli 2016).

Das böse Erwachen trifft Urlauber mit einem solchen Schnäppchen im Gepäck dann erst an der Grenze. Denn hier wartet der Zoll mit hohen Gebühren.

Dies trifft jedoch nur zu, wenn der Urlauber aus einem Land außerhalb der Europäischen Union einreist. Innerhalb der EU kann Ware für den persönlichen Gebrauch ohne Steuern über die Grenze gebracht werden.

Zollgebühren: Freibetrag von 430 €

Für See- und Flugreisende, die aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland kommen, gilt hingegen ein Freibetrag von 430 € pro Person über 15 Jahren. Kinder bis zu diesem Alter haben hingegen einen Freibetrag von 175 €, bevor sie Zollgebühren entrichten müssen.

Wird diese Grenze überschritten, müssen Urlauber den Gang durch den Zoll antreten. Hier muss bei einem addierten Warenwert von weniger als 700 € ein pauschalisierter Zollsatz von 17,5% des Gesamtwertes entrichtet werden. Liegt der Warenwert über der 700-Euro-Grenze, wird es hingegen richtig teuer: In diesen Fällen fällt zunächst eine Umsatzsteuer in Höhe von 19% an. Hinzu kommt jedoch oftmals ein Warenzoll, der bis zu weiteren 15% betragen kann.

Zoll: Weitere Stolperfallen für Reisende

Der Staat hat jedoch noch weitere Stolperfallen eingebaut. So gelten Personen, die mit einem privaten Flugzeug oder Wasserfahrzeug einreisen, ebenso wenig als Flug- oder Seereisende wie Personen, die per Binnenschiff einreisen. Für diese Gruppen gilt eine verschärfte Steuerfreigrenze von 300 € pro Person.

Reisen mehrere Personen zusammen, können die Freibeträge übrigens nicht addiert werden. Kauft ein Ehepaar beispielsweise ein neues Notebook im Wert von 700 € zur gemeinsamen Nutzung, muss dieses dennoch versteuert werden. Einzelne kleinere Gegenstände können hingegen natürlich auf die jeweiligen Koffer aufgeteilt werden.

Zoll: Zigaretten und Alkohol

Aber Achtung: Die genannten Regeln gelten nicht für den Import von Alkohol und Zigaretten. In diesen zwei Kategorien gelten somit deutlich strengere Richtlinien. Personen unter 17 Jahren ist die Einfuhr generell strikt untersagt.

Volljährige dürfen hingegen 200 Zigaretten, 100 Zigarillos oder 50 Zigarren nach Deutschland mitnehmen. Bei Rauchtabak gilt eine Obergrenze von 250 Gramm. Noch strikter sind die Regeln beim Alkohol. 16 Liter Bier sind hier erlaubt. Hinzu kommen 4 Liter Wein, 2 Liter von Alkohol bis 22% oder 1 Liter von Getränken mit einem höheren Alkoholgehalt.

Zollgebühren: Die drohenden Strafen

Jeglicher Versuch, die Freigrenze zu überschreiten und dennoch die Zollgebühren nicht zu zahlen, gilt als Steuerhinterziehung. Wird der Urlauber erwischt, drohen daher empfindliche Strafen. Das Strafmaß variiert dabei von Fall zu Fall. Mit einem hohen Bußgeld müssen die Steuersünder auf jeden Fall rechnen, in schwerwiegenderen Fällen drohen sogar Bewährungs- und Haftstrafen. Und so kann ein vermeintliches Urlaubsschnäppchen schnell zur teuren Angelegenheit werden.