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Zu viel gezahltes Gehalt darf nur selten behalten werden

Inhaltsverzeichnis

Das ist der Traum jedes Arbeitnehmers: Der Blick auf den Kontoauszug zeigt ein zu viel gezahltes Gehalt.

Die Chancen, dieses Geld dann aber auch zu behalten, sind oftmals nur gering. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die Sie als Arbeitgeber beachten sollten.

Eindeutige Irrtümer bedeuten eine klare Sachlage für zu viel gezahltes Gehalt

Die Frage ist also: Wann muss zu viel gezahltes Gehalt zurück erstattet werden?Ganz einfach ist die Antwort, wenn eindeutig erkennbar ist, dass es sich um einen Irrtum der Buchhaltung handelt und keinerlei Anlass für den Mitarbeiter besteht, an eine Erhöhung seiner Bezüge zu glauben. In diesem Fall muss das Gehalt vom Arbeitnehmer wieder abgegeben werden.Allerdings ist es auch in diesen Fällen nicht möglich, die zu viel gezahlte Summe einfach bei der nächsten Gehaltszahlung einzubehalten: Dabei müssen die bestehenden Pfändungsfreibeträge beachtet werden, denn dem Mitarbeiter kann nicht zugemutet werden, dass er bei der nächsten Gehaltszahlung auf einen zu großen Teil seiner Einnahmen verzichten muss.

Zu viel gezahltes Geld zurück verlangen kann problematisch werden

Schwieriger wiegt die Angelegenheit, wenn ein sogenannter Vertrauenstatbestand vorliegt: Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn kurz zuvor über das Gehalt verhandelt wurde und durch das irrtümlich zu viel gezahlte Gehalt die Gehaltsvorstellungen des Mitarbeiters erfüllt wurden.

Denn die zu hohe Gehaltszahlung kann in diesem Fall von dem Mitarbeiter als Zustimmung gewertet werden, dass sein Gehaltsvorschlag angenommen wurde.Problematisch ist es auch, wenn das zu viel gezahlte Gehalt vom Mitarbeiter als Weihnachtsgeld gewertet werden konnte und deshalb ausgegeben wurde:Falls ein Nachweis erbracht werden kann, dass das Geld ausgegeben wurde, weil der Arbeitnehmer mit gutem Gewissen davon ausgehen konnte, dass es sich dabei um eine Bonuszahlung handelte, dann wird es schwierig, die zu viel gezahlte Summe zurückzuverlangen.

Persönliches Gespräch hilft oftmals bei Klärung

Falls Sie als Arbeitgeber irrtümlicherweise einem Mitarbeiter zu viel Gehalt überwiesen haben, sollten Sie das persönliche Gespräch mit dem Angestellten suchen und ihm die Sachlage ausführlich erläutern.Falls der Arbeitgeber nämlich davon ausgehen konnte, dass das zu viel gezahlte Gehalt rechtens war, ist die rechtliche Auseinandersetzung in jedem Fall einzeln zu gewichten.Falls Ihr Mitarbeiter nicht kooperiert und den Fehler der Buchhaltung einsieht, sollten Sie einen Anwalt einschalten und die Angelegenheit prüfen lassen, wenn Sie auf eine Rückzahlung der Summe bestehen und die Summe zu hoch ist, um sie als Lehrgeld zu verbuchen.Zuvor sollten Sie allerdings noch vorschlagen, dass der Mitarbeiter das zu viel gezahlte Gehalt in Raten zurückbezahlt – dadurch könnten Sie die Kooperationsbereitschaft erhöhen.