+++ Die kostenlosen Online Live Webinare 2023 - Trading, Finanzen, Geldanlage & Vermögen +++

Das Bürgerentlastungsgesetz: Rechner zeigt Ihre Vorteile

Inhaltsverzeichnis

Das Bürgerentlastungsgesetz wurde am 16.07.2009 vom Bundestag abgenickt und ist zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Im Bürgerentlastungsgesetz ist verankert, das die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung besser von der Steuer als Sonderausgaben abgesetzt werden können.

Da diese Beiträge bei gesetzlich Krankenversicherten immer im jeweiligen Abrechnungsmonat direkt mit der Lohnsteuer verrechnet werden, bleibt also jeden Monat mehr vom Gehalt übrig – doch wie viel genau?

Persönliche Ersparnis online berechnen

Damit die Antwort auf diese Frage nicht zu einer zeitraubenden Angelegenheit wird, können Sie Ihre persönliche Ersparnis einfach online berechnen. Dazu tragen Sie einfach ihr monatliches bzw. jährliches Bruttogehalt ein sowie die Anzahl der gezahlten Monatsgehälter. Außerdem wird noch die Steuerklasse benötigt sowie die Anzahl der Kinder, der berufliche Status und die Art der Krankenversicherung – gesetzlich oder privat.

Das Bürgerentlastungsgesetz  hat in Deutschland bislang noch ein klares Imageproblem – 76% der Bundesbürger wissen nicht, was sich dahinter verbirgt. Dabei geht das Bundesfinanzministerium davon aus, dass sich die Steuerentlastung auf rund 9 Mrd. € beläuft.

So profitieren Sie vom Bürgerentlastungsgesetz

Arbeitnehmer können ab 2010 ihre Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Sonderausgaben in voller Höhe als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Die Versicherungsbeiträge senken somit das Einkommen, das versteuert werden muss und senkt somit auch die Steuerlast.

Laut Angaben des Bundestags sollen Arbeitnehmer dadurch jährlich um bis zu 10 Mrd. € entlastet werden – als konkretere Zahl schwebt eine Summe von 9,3 Mrd. € pro Jahr im Raum. Doch das brandneue Bürgerentlastungsgesetz wirft natürlich auch eine Reihe von Fragen auf, die wir Ihnen in den folgenden Zeilen ausführlich beantworten:

Welche Änderungen bringt das Bürgerentlastungsgesetz konkret?

Momentan können bereits Beiträge zur Unfallversicherung sowie Haftpflichtversicherung steuermindernd geltend gemacht werden. Auch Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind aktuell bereits absetzbar – jedoch nur in einem sehr engen Rahmen: Die maximal absetzbare Summe liegt bei 1.500 €. Krankenversicherte, die ihre Krankenversicherungskosten alleine stemmen, können bis maximal 2.400 € jährlich absetzen.

Doch ab 2010 sollen alle Aufwendungen steuermindernd wirken, die für die gesetzliche Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung erbracht werden müssen. Dabei sollen gesetzlich und privat Versicherte und die mitversicherten Kinder bzw. Ehepartner steuerlich nach dem gleichen Grundsatz steuerlich entlastet werden. Allerdings gelten auch einige Ausnahmen: So kann etwa eine Behandlung durch den Chefarzt nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Auch die Kosten für eine Einzelzimmerunterbringung im Krankenhaus sind nicht abziehbar.

Generell können lediglich die Aufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden, soweit dadurch ein Leistungsniveau abgesichert wird, das weitestgehend mit einer gesetzlichen Krankenversicherung identisch ist. Erstmalig können jedoch auch Privatversicherte die Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen.

Wie können andere Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden?

Auch zukünftig lassen sich Beiträge zu Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung sowie weitere freiwillige Pflegeversicherungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Allerdings gilt dies nur dann, falls der neue Höchstbetrag für Aufwendungen durch die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft wird.

Die neue Höchstgrenze liegt bei 1.900 € für Arbeitnehmer und Beilhilfeberechtigte sowie 2.800 € für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung selbst zahlen. Die Aufwendungen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung können jedoch generell in voller Höhe abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die 3.500 € für ihre Beiträge zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung entrichten müssen, diesen Betrag auch als Sonderausgabe steuerlich geltend machen können.

Für wen lohnt sich das Bürgerentlastungsgesetz besonders?

Lohnenswert ist die Steuerentlastung in erster Linie für alle, die hohe Beiträge für Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung für sich bezahlen sowie für Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner und gemeinsame Kinder. Wer mehr verdient, hat auch höhere Aufwendungen, die angesetzt werden können. Außerdem steigt bei Selbstständigen die Höhe der geleisteten Aufwendungen, je mehr Kinder die Familie zählt.

Für Beschäftigte im Niedriglohnbereich bringt das milliardenschwere Steuergeschenk jedoch keine finanzielle Linderung. Da sie bereits steuerlich kaum belastet und somit wenig oder gar keine Steuern zahlen, kann natürlich auch ein Steuervorteil nicht zu ihrem Vorteil umgemünzt werden. Keine Steuerzahlungen, keine steuerlichen Entlastungen.