Ausgabe von Wertpapieren – Emission von Aktien und Anleihen
Als Emission bezeichnet man die Ausgabe von Wertpapieren, also unter anderem von Aktien und Anleihen.
Doch auch die Ausgabe von Geld durch die Notenbanken wird als Emission bezeichnet.
Geben Unternehmen oder die öffentliche Hand Wertpapiere aus, werden diese am Kapital- oder Geldmarkt platziert.
Demnach können die Wertpapiere also entweder direkt über die Börse oder außerbörslich emittiert werden.
Die Ausgabe von Wertpapieren dient dabei stets der Beschaffung von Kapital. Je nach Art des Wertpapiers handelt es sich dabei um Eigen- oder Fremdkapital.
Mehr zum Thema: Der Unterschied zwischen Eigenkapital und Fremdkapital
Emission unterschiedlicher Wertpapiere
Emittiert ein Unternehmen Aktien, so beschafft es sich auf diese Weise Eigenkapital. Dass es sich bei diesem Geld um Eigenkapital handelt, liegt an der Tatsache, dass man als Aktionär Miteigentümer des Unternehmens ist.
Bei Anleihen handelt es sich um Fremdkapital, das am Geld- oder Kapitalmarkt beschafft wird. Es sind Inhaberschuldverschreibungen.
Der Emittent der Anleihen leiht sich hierbei Geld von den Investoren und Anlegern und verpflichtet sich, dieses zum Ende der Laufzeit des Wertpapiers zurückzuzahlen.
Während bei Aktien mit Dividenden und Kursgewinnen Rendite erwirtschaftet werden kann, sind Anleihen meist mit einem festen Zins, welcher zu einem festen Zeitpunkt gezahlt wird, ausgestattet.
Mehr zum Thema: Aktien und Anleihen – das sind die Unterschiede
Ausgabe von Wertpapieren – verschiedene Formen
Wertpapiere können auf verschiedene Arten emittiert werden. Meist ist dabei die Unterstützung Dritter notwendig – in der Regel von Kreditinstituten. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift nach § 32 Abs. 2 BörsG.
Eine Ausnahme schafft das sogenannte Private Placement. Dabei handelt es sich um eine Selbstemission, bei der die Wertpapiere nur ausgewählten Anlegern und Investoren angeboten werden.
Bei allen anderen Formen der Ausgabe von Wertpapieren ist mindestens ein Kreditinstitut involviert, welches den Ablauf der Emission steuert und gewisse Risiken des emittierenden Unternehmens übernimmt.
Unterscheiden kann man hier noch zwischen Neu- und Daueremissionen. Von Neuemissionen ist dann die Rede, wenn ein Emittent erstmals sein Wertpapier platziert.
Daueremittenten sind hingegen ständig am Geld- oder Kapitalmarkt vertreten – zum Beispiel Banken, die für die Finanzierung gewährter Kredite frisches Kapital benötigen.
Festlegung des Preises der Wertpapiere
Es gibt verschiedene Arten, auf die der Preis einer Emission festgelegt werden kann. Grundsätzlich lassen sich 3 Verfahren unterscheiden.
Beim Auktionsverfahren wird eine Frist vorgegeben, bis zu der Interessenten ein Gebot abgeben können. Zum Fristende werden die Aktien, beim Höchstbietenden beginnend, zugeteilt, bis alle Aktien vergeben sind.
Beim Festpreisverfahren wird ein fester Ausgabepreis ermittelt. Dies kann beispielsweise mithilfe eines Vergleichs der Kurse vergleichbarer Aktien erfolgen.
Am weitesten verbreitet ist jedoch das sogenannte Bookbuilding-Verfahren. Hierbei werden den Interessenten eine Preisspanne und ein Zeitraum vorgegeben.
Innerhalb dieser Frist und Preisspanne kann nun geboten werden. Am Ende des Zeitraums entscheidet sich, wer zu welchem Preis den Zuschlag bekommt. Je höher die Nachfrage ist, desto höher wird am Ende auch der Preis sein.