Zwangsanleihe 1922: Der Staat schröpft seine Bürger
Zwangsanleihen sind Staatsanleihen, die Staaten ihren Bürgen aufzwingen. Das heißt der Staat verpflichtet bestimmte Gruppen seiner Bürger dazu, ihm Staatsanleihen abzukaufen.
Damit bekommt der Staat Geld zu einem Zinssatz, den er selber bestimmen kann.
Reparationszahlungen nach dem 1. Weltkrieg
So ist das in der Geschichte immer wieder geschehen – auch im Jahr 1922 in Deutschland nach dem ersten Weltkrieg.
Der Staat führte die Zwangsanleihen 1922 ein, weil er hohen Reparationsforderungen seitens der Siegermächte nachkommen musste.
Bildlich gesprochen musste das Reich neben den Trümmerbergen des ersten Weltkrieges auch seine Schuldenberge abtragen.
Hyperinflation und Geldnot
Erschwerend kam hinzu, dass das Geld durch die Hyperinflation rapide an Wert verlor.
Dadurch war die Möglichkeit, sich am Kapitalmarkt das Geld auf gewöhnlichem Wege zu beschaffen, zusammen gebrochen.
Zwangsanleihe nach Vermögen gestaffelt
Zeichnungspflichtig für die Zwangsanleihen waren alle am 1. Januar 1923 vermögensteuerpflichtigen Personen mit einem Vermögen über 100.000 Mark.
Wer zu dieser Gruppe vermögender Bürger gehörte, musste von den ersten 100.000 Mark seines Vermögens 1 Prozent Zwangsanleihen zeichnen, Anleihen also im Wert von 1.000 Mark. Von den nächsten 150.000 Mark mussten diese Bürger Anleihen im Wert von noch einmal zwei Prozent, also 30.000 Mark zeichnen.
Der Höchstsatz dieser Zwangsmaßnahme war bei einem Vermögen von 1.000.000 Mark und einem Satz von 10 Prozent erreicht.
Zwangsanleihe 1922 als Vermögenssteuer
Da der Zeichnungszwang von der Höhe des Vermögens der Bürger abhing und erst bei 100.000 Mark losging, handelt es sich bei der Zwangsanleihe im Jahr 1922 de facto um eine zeitlich eingegrenzte Vermögenssteuer.
Zu zahlen hatte, wer ein Vermögen in bestimmter Höhe besaß – was der Vermögenssteuer, die bis heute immer wieder zur Diskussion steht, sehr nahe kommt.
Unterschied zur Vermögenssteuer
Allerdings unterscheidet sich die Zwangsanleihe 1922 von der Idee einer Vermögenssteuer in zweifacher Hinsicht. Erstens war die Zwangsanleihe zeitlich begrenzt auf die Notlage und die Finanzierung des Staates im Jahr 1922 und 1923 begrenzt.
Zweitens hatten die vermögenden Bürger mit der Anleihe grundsätzlich ein Recht auf Rückzahlung der Kredite in der Hand. Genau genommen gleicht die Zwangsanleihe damit nicht einer Vermögensteuer im Sinne einer Abgabe.
Sondern es herrschte der Zwang, dem Staat einen Kredit zu geben – freilich zu Konditionen, die der kreditnehmende Staat selbst festsetzte.
Kreditgeber gingen leer aus
Eine Tilgung dieser Zwangsschulden bei den Bürgern war ab November 1925 vorgesehen. Diese Tilgung allerdings fand letztlich nie statt.
Der Grund war wiederum die Inflation: Weil die Einzahlung während der Hochinflation erfolgte, waren die Anleihen im November 1923 kaum noch etwas wert. Die Deutsche Inflation und Hyperinflation in den Jahren 1914 bis 1923 fraßen die Guthaben also fast vollständig auf.
Faktisch war die Zwangsanleihe 1922 am Ende ihrer Laufzeit also doch zu einer Vermögensabgabe mutiert.