So vermeiden Sie zu hohe Quellensteuer-Abgaben

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Gestern habe ich Ihnen an dieser Stelle darüber berichtet, wann bzw. unter welchen Umständen die Abgabe einer Steuererklärung für Rentner und Pensionäre sehr sinnvoll sein kann. Heute geht es im zweiten Teil der kleinen „Schlussgong“-Steuer-Serie um die Quellensteuer.

Es ist wichtig, dass Sie Ihr Depot breit gestreut aufstellen. Dazu gehören auch ausländische Aktien. Doch viele Anleger kaufen ausländische Aktien nur aufgrund der hohen Dividendenrenditen und berücksichtigen dabei nicht, dass Quellensteuer fällig wird.

Obendrein langt noch der deutsche Fiskus mit 25% Abgeltungsteuer zu, so dass unter dem Strich die Dividendenrendite drastisch schmilzt. Es gibt aber Möglichkeiten, dass Sie nicht zu viel „vom Kuchen“ abgeben müssen.

Fast alle Staaten erheben bei Dividendenzahlungen von nationalen Unternehmen eine Steuer, die sogenannte Quellensteuer. Erst dann fließt der Betrag in die ausländischen Depots. Hier in Deutschland muss die depotführende Bank erneut eine Steuer in Höhe von 25% erheben und an den Fiskus abführen.

Steuerungsabkommen sollen die Doppelbelastung vermeiden

Um diese zweifache Belastung zu mildern, hat Deutschland mit mehr als 80 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Hierin steht auch geschrieben, mit wie viel Prozent die Auslandsabgabe auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden kann.

In den meisten Fällen sind es 15%. Doch einige Staaten behalten mehr Quellensteuer ein, als in Deutschland angerechnet wird. Die Schweiz greift mit 35% zu, Österreich mit 25%. Als Anleger können Sie in diesen Fällen einen Antrag stellen und den nicht angerechneten Steueranteil direkt vom Quellensteuerstaat zurückfordern.

Als unkompliziert und vorbildlich gilt das Verfahren mit der Schweiz und mit Österreich. Schwieriger wird es in Italien: Die Rückerstattung kann unter Umständen viele Monate dauern. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt online eine umfangreiche Liste bereit (www.bzst.de Stichwort „Steuern International“ und „Ausländische Quellensteuer“).

Ebenfalls auf dieser Internetseite finden Sie Erstattungsanträge und die Adressen der ausländischen Finanzbehörden.

Beachten Sie aber, dass es Fristen gibt, die eingehalten werden müssen. Wer sich nicht selbst darum kümmern möchte, kann auch die Hilfe der Depotbank in Anspruch nehmen. Für eine Gebühr von erfahrungsgemäß etwa 30 bis 40 Euro je Dividendentitel helfen die Banken bei der Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern. Aber auch Ihr Steuerberater kann Ihnen behilflich sein.

Rechenbeispiel für die Erstattung der Quellensteuer

Ein Beispiel wie Sie die Rückerstattung der Quellensteuer berechnen: Sie erzielen in der Schweiz mit Aktien wie Nestle, Roche und Novartis Dividenden in Höhe von 2.500 Euro. Davon behält die Schweiz zunächst 35%, also 875 Euro ein. Den Rückerstattungsantrag (zu finden unter www.bzst.de Stichwort „Ausländische Quellensteuer“) schicken Sie an die Schweizer Steuerverwaltung.

Der Schweizer Quellensteuerabzug nach DBA beträgt 375 Euro (15% von 2.500 Euro). Die Erstattung nach Antrag in der Schweiz beträgt 500 Euro (20% von 2.500 Euro).

Der deutsche Fiskus rechnet wie folgt: 625 Euro (25% von 2.500 Euro) abzüglich Anrechnung der Schweizer Steuer in Höhe von 375 Euro (15% von 2.500 Euro). Es wurden 250 Euro Abgeltungsteuer realisiert, das entspricht 10% von 2.500 Euro. Die Gesamtsteuerbelastung: 625 Euro (15% Schweiz plus 10% Deutschland = 25%).

Wie Sie sehen: Ein einziger Antrag kann Ihnen eine dreistellige Rückerstattung pro Jahr bringen, wenn Sie Schweizer Dividenden-Werte in Ihrem Depot hoch gewichtet haben. Der Aufwand lohnt sich für Sie!