All-in-Fee: So zahlen Sie weniger Steuern
Lassen Sie Ihr Vermögen von einer Bank verwalten, kann weniger Abgeltungssteuer anfallen. Entscheidend dafür ist, dass eine „All-in-Fee“ vereinbart worden ist, die auch die Transaktionskosten umfasst.
All-in-Fee: Bundesfinanzministerium mit Klarstellung
Als steuerbegünstigt galten bereits Verträge, in denen die verwaltende Bank über Transaktionen entscheidet. Das gilt jetzt auch für Fälle, in denen Wertpapierorders unter dem Vorbehalt der Kundenzustimmung stehen. Das hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 1. April an die Banken klargestellt.
Die Folge: Ist eine Pauschalgebühr (All-in-Fee) vereinbart, darf die Hälfte hiervon steuermindernd berücksichtigt werden. Die vermögensverwaltende Bank behandelt die Gebühr so wie einen mit Verlust realisierten Verkauf. Das Minus kann mit Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen verrechnet werden.