Wie beantragt man einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens beim Finanzamt?

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Wenn vor dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof ein Verfahren anhängig ist, bei dem es um die gleiche steuerliche Frage geht wie in Ihrem Einspruchsverfahren bezüglich des Finanzamtes, können Sie in eigener Sache das „Ruhen des Verfahrens“ beantragen.

Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass Sie überhaupt Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben. Selbst wenn sonst genau der gleiche Sachverhalt vom Bundesfinanzhof entschieden wird, ist es andernfalls nicht möglich, in Ihrem Fall den Steuerbescheid zu ändern.

Wichtig ist außerdem, dass Sie in Ihrem Einspruchsschreiben darauf hinweisen, dass zur gleichen Rechtsfrage beim Bundesfinanzhof beziehungsweise Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig ist.

Praxis Tipps: So beantragen Sie das „Ruhen des Verfahrens“

Geben Sie in Ihrem Schreiben an das Finanzamt das Aktenzeichen des maßgeblichen Prozesses an und beantragen Sie ausdrücklich das „Ruhen des (Einspruchs-)Verfahrens“, bis der von Ihnen zitierte Rechtsstreit entschieden ist. Auf diese Weise wahren Sie Ihre Interessen, ohne Ihr eigenes Verfahren weiterbetreiben oder bei einer ablehnenden Einspruchsentscheidung gleich Klage erheben zu müssen.

Den Antrag auf Ruhen des Verfahrens verbinden Sie am besten immer auch mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids. Lässt das Finanzamt das Verfahren ruhen, können Sie sich gute Chancen ausrechnen, dass dann auch die Vollziehung des Steuerbescheids ausgesetzt wird.

Und auch dann, wenn das Finanzamt von sich aus das Verfahren ruhen lassen will, was nur mit Ihrer Zustimmung möglich ist, sollten Sie dies zum Anlass nehmen, die Aussetzung der Vollziehung zu erreichen. So können Sie dem Finanzamt beispielsweise schreiben, dass Sie dem Ruhen des Verfahrens zustimmen, wenn die Vollziehung des Steuerbescheids ausgesetzt wird. Wie Sie selbst das Ruhen des Verfahrens beantragen können, zeigt das folgende Musterschreiben.

Musterschreiben: Antrag auf Ruhen des Verfahrens

Karsten Krause Lübeck, den 28.1.2004 Mühlenstraße 56 23568 Lübeck An das Finanzamt Lübeck Marktgasse 4 23564 Lübeck

Steuer-Nummer: 03/787/14151 Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2002

Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit beantrage ich das Ruhen des Verfahrens.

Sicherlich haben Sie auch schon davon erfahren, dass vor dem Bundesfinanzhof ein Rechtsstreit anhängig ist, bei dem es um die gleiche Frage geht wie in diesem Einspruchsverfahren.

Das Aktenzeichen des Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof lautet IX R 98989/03.Dazu verweise ich auch auf den in Kopie anliegenden Beitrag aus dem „Immobilien-Berater“, in dem über dieses Verfahren berichtet wird.

Zugleich beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheids.

Diesen Antrag begründe ich damit, dass es angesichts der Arbeitsüberlastung des Bundesfinanzhofes noch einige Zeit dauern wird, bis das zitierte Verfahren abgeschlossen ist und über meinen Einspruch entschieden werden kann. Meiner Auffassung nach ist es unbillig, wenn diese Wartezeit zu meinen Lasten geht.