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Goldverkauf: Steuer mit Beleg umgehen

Inhaltsverzeichnis

Steuervorteil Gold: Wer physisches Gold besitzt, kann dies nach einem Jahr Haltedauer verkaufen und kassiert die laufenden Gewinne unter 600€ steuerfrei.

Kurz ist die Freude jedoch, wenn Sie keine Kaufbelege mehr haben. Dann kann der Fiskus annehmen, dass Sie Gold erst seit kürzerer Zeit besitzen. Ihre Möglichkeiten und Einschränkungen sind zahlreich.

Zeuge für Goldkauf gesucht – sonst droht eine Steuer

Die einfachste Variante: Sie sammeln eine Zeugenaussage über den Goldkauf. Der Fiskus wird, wenn Sie sich nicht anderweitig „verdächtig“ machen, der Aussage zunächst glauben. Zum zweiten können Sie Aussagen verstärken – reichen Sie Ihre Bankunterlagen ein, aus denen hervorgeht, keine Investitionen in Gold vorgenommen zu haben. Aber Achtung: Fallen drohen.

Gold ab 1.999 Euro automatisch registriert

Wer Gold im Wert von 1.999 Euro kauft oder verkauft, muss seine Identität angeben. Dies übernehmen die Banken oder sonstige Händler automatisch. Wollen Sie dies beim Goldverkauf verhindern, müssen Sie entweder a) in kleineren Tranchen kaufen oder b) mit anderen zusammen.

Ein weiteres Problem: Wenn Sie größere Goldvermögen verkauft haben und diese älter waren, können rückwirkend sogar Erbschafts- oder Schenkungssteuern anfallen – falls dies Erbstücke sein sollten. Auch bietet es sich nicht an, größere Goldvermögen direkt in andere Formen umzutauschen. Also Erbschaften in Immobilien zu verwandeln. Hier würden Erbschafts- und Schenkungssteuer anfallen.

Goldverkauf: Aufteilung vermeidet die Steuer

Nutzen Sie also einen einfachen Trick – teilen Sie Gold zwischen verschiedenen Personen auf. Dann nutzen Sie alle Freibeträge und bleiben steuerfrei.

Auch wenn keiner der neuen „Eigentümer“ einen Kaufbeleg mehr hat: Wenn sich alle auf eine Erbschaft als Quelle beziehen, ist dies nicht von Belang. Gold in physischer Form aber bleibt auch 2022 ein Top-Investment. Sowohl bezogen auf die Rendite als auf wegen des genannten Steuervorteils.