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Grunderwerbsteuer: Berechnen leicht gemacht

Inhaltsverzeichnis

Beim Erwerb eines Grundstückes wird auch eine Grunderwerbsteuer (GrESt) fällig. Die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt. Es bestehen steuerliche Unterschiede zwischen den Bundesländern und einige Grundstückskäufe sind von dieser Besteuerung sogar ausgenommen.

Wann muss eine Grunderwerbsteuer gezahlt werden?

Grundsätzlich hat jeder Käufer eines Grundstückes die Grunderwerbsteuer zu zahlen. Ob das Grundstück schon bebaut oder noch unbebaut ist, ist allein bei der Wertberechnung von Bedeutung. Möchte man die Grunderwerbsteuer berechnen, zählt jedoch vorrangig der Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie. Die Bemessungsgrundlage bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer liegt im Wert der Gegenleistung des Grundstücks oder der Immobilie. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um den Kaufpreis.

Doch auch die Übernahme der Verpflichtungen oder Altlasten des Verkäufers durch den Käufer kann die Bemessungsgrundlage beeinflussen. Diese Verpflichtungen fließen dann in die Berechnung der Grunderwerbsteuer mit ein. Von der ermittelten Bemessungsgrenze wird dann prozentual die Grunderwerbsteuer berechnet. Da die Prozentsätze nicht bundeseinheitlich geregelt sind, gelten bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer für jedes Bundesland unterschiedliche Steuersätze.

Seit 2006 dürfen die Bundesländer die Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Dies nutzen die Bundesländer häufig zu einer Erhöhung ihrer Steuereinkünfte. Wurden vormals flächendeckend 3,5 % der Bemessungsgrenze zur Berechnung herangezogen, erhöhten fast alle Bundesländer den Steuersatz auf 4,5 % oder 5 %.

Dann sind Sie von der Grunderwerbsteuer befreit

Aber auch eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer ist in einigen Fällen möglich. Von der Grunderwerbsteuer befreit sind zum Beispiel Grundstücke bis zu einem Wert von 2.500 Euro. Weitere Möglichkeiten für eine Befreiung der Grunderwerbsteuer sind ein durch Erbschaft oder Schenkung erworbenes Haus. Hier greift das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz.

Und auch Verwandte in gerader Linie wie Kinder, Eltern, Großeltern etc. sowie der Ehepartner sind beim Erwerb des Grundstücks von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.

Der Rechner zur Grunderwerbsteuer

Zahlreiche Internetseiten bieten einen Service zur Berechnung der Grunderwerbsteuer an. Diese sind in der Regel kostenlos und bedienungsfreundlich aufgebaut:

Formel  

Grunderwerbssteuer berechnen

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Möchte man ein Grundstück erwerben, so muss man für den zukünftigen Grund und Boden auch Steuern zahlen. Der Prozentsatz variiert in einigen Bundesländern.

$$\text"Grunderwerbssteuer " =\text"Kaufpreis * Steuersatz gemäß Bundesland"\$$

Ergebnis berechnen

So kann sich jeder potenzielle Eigentümer vor dem Kauf eines Grundstücks auf unkompliziertem Wege über die Grunderwerbsteuer seines Bundeslandes informieren und die Grunderwerbsteuer berechnen lassen.

Dabei gelten für folgende Bundesländer Ausnahmen: Bayern und Sachen berechnen statt der 5% jeweils 3,5%. Niedersachsen und Bremen 4,5%. Alle anderen Bundesländer nehmen 5% als Maßgröße. Andere anfallende Kosten wie Makler- oder Notargebühren werden jedoch bei einem Großteil der bereitgestellten Rechner nicht berücksichtigt.

Fazit: Grunderwerbsteuer oder Grundsteuer?

Die Grunderwerbsteuer wird oftmals mit der Grundsteuer verwechselt. Jedoch besitzen diese beiden Steuerarten wesentliche Unterschiede.

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die von der Gemeinde oder der Stadt erhoben wird und die laufend gezahlt werden muss. Im Gegensatz dazu ist die Grunderwerbsteuer eine einmalige Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks fällig wird.