+++ GRATIS Online-Webinar: Projekt 1,1-Millionen-Euro-Sprint - Jetzt bis zu 1,1 Millionen Euro sichern! | 03.06., 11 Uhr +++

Grunderwerbsteuer, Nebenkosten und Notarkosten beim Hauskauf

Inhaltsverzeichnis

Bei einem Immobilienerwerb müssen viele Dinge gleichzeitig beachtet werden.

Dazu gehören etliche Nebenkosten wie die Maklercourtage, die Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Erschließungskosten.

Insgesamt machen diese Nebenkosten in der Regel zwischen 10% und 15% des Kaufpreises für die Immobilie aus und sollten bei der Finanzierung unbedingt von Anfang an berücksichtigt werden.

Wer Eigentümer einer Immobilie werden will, kommt um den Notar und die damit entstehenden Notarkosten beim Hauskauf nicht herum.

Umso wichtiger ist es daher, zu wissen, welche Notarkosten einkalkuliert werden müssen.

Die Aufgaben eines Notars beim Immobilienkauf

Die grundsätzliche Aufgabe eines Notars ist die unparteiische und unabhängige Beglaubigung des Notarvertrags.

Außerdem muss er den Käufer und Verkäufer der Immobilie über die Auswirkungen des Vertrags belehren und aufklären.

Beim Kauf sind die Aufgaben eines Notars der Entwurf des Kaufvertrages, die Zusendung und Terminvereinbarung des Kaufvertrages und die eigentliche Beurkundung der Vertragsunterzeichnung.

Außerdem holt er alle behördlichen Genehmigungen ein, kümmert sich um die Kontrolle bzw. die Löschung der Grundschulden des Verkäufers, stellt die Fälligkeit des Kaufpreises fest und gibt den Kaufvertrag an das Grundbuchamt weiter.

Immobilienkäufe in Deutschland nur mit Notar

In Deutschland schreibt das Gesetz zum Schutz des Käufers vor, dass ein Immobilienkauf notariell beglaubigt werden muss.

Zudem verlangen Kreditinstitute als Sicherheit für ein Darlehen ein sogenanntes Grundpfandrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. Dies kann ebenfalls nur von einem Notar ausgestellt werden.

Diese Notarkosten entstehen beim Hauskauf

Sowohl die Beurkundung des Kaufvertrags als auch die Eintragung des Grundpfandrechts kosten Geld. Wie hoch die Notarkosten beim Hauskauf ausfallen, erfährt man meist erst am Schluss der Kaufabwicklung.

Das liegt daran, dass Notare und Grundbuchämter nicht nach festen Kostensätzen arbeiten, sondern ihre Gebühren abhängig von der Höhe des Kaufpreises berechnen.

Zunächst verlangt der Notar bis zu 0,6 % des Kaufpreises für die Erstellung des Kaufvertrages.

Bis zu 0,4 % des Kaufpreises können an Kosten entstehen, wenn der Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer, sondern zuerst auf ein Anderkonto des Notars fließt.

Für die Eintragungen in die Grundbücher der Gerichte, wie zum Beispiel die Auflassungsvormerkung, die Grundschuldbestellung oder den Eigentümerwechsel verlangt der Notar ebenfalls Gebühr.

Bei den Notarkosten kann allerdings kaum gespart werden, da die Höhe der einzelnen Kostensätze vom Staat festgelegt ist.

Grundsätzlich gilt aber: Die Notarkosten beim Hauskauf betragen 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises. Einschließlich der Gerichtsgebühren können sie sich auf bis zu 2,5 % des Kaufpreises belaufen.

Notarkosten beim Hauskauf: Zusammenfassung

Die Nebenkosten bei einem Immobilienkauf, wie die Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Erschließungskosten und Maklercourtage, müssen unbedingt vorher kalkuliert werden.

Das Geld für diese Kosten sollte von Anfang an bereit liegen, damit man als Käufer keine bösen Überraschungen erlebt. Insbesondere die Grunderwerbsteuer erweist sich hierbei als sehr variabel, da sie nicht nur zum Wert der Immobilien, sondern auch zu den Erschließungskosten gerechnet wird.

Im Gegensatz zu den Erschließungskosten sind die Notarkosten beim Hauskauf allerdings unabhängig von der Grunderwerbsteuer.