+++ Die kostenlosen Online Live Webinare 2023 - Trading, Finanzen, Geldanlage & Vermögen +++

In diesen 5 Fällen können Sie Gerichtskosten steuerlich geltend machen

Inhaltsverzeichnis

Ob Unstimmigkeiten bei der Rente, Ärger mit dem Arbeitgeber oder Streit ums Auto – kommt es in diesen Fällen zu einer gerichtlichen Verhandlung, können Steuerzahler die Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Es gibt zwar Einschränkungen und einige Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, dennoch bringt dieser Beschluss durch den Bundesfinanzhof, der bereits im Jahr 2011 gefällt wurde, für Privatpersonen einige Erleichterungen.

Unter diesen Voraussetzungen können Privatpersonen Gerichtskosten absetzen

Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Absetzen von Gerichtskosten vom Finanzamt anerkannt zu bekommen.

  • Die Klage erfolgt nicht mutwillig.
  • Der Prozess hat eine mindestens 50-prozentige Aussicht auf Erfolg (unter Auslegung des Für und Wider und des Kostenrisikos).

Diese Umstände müssen dem Finanzamt deutlich dargelegt werden. Denn zunächst trifft das Amt seine Entscheidung, wenn der Steuerpflichtige nicht einverstanden ist, kann er klagen. Anschließend entscheidet das Finanzgericht über die Erfolgschancen eines Prozesses.

Vor dem Urteil des Bundesfinanzhofs konnten Gerichtskosten nur in Ausnahmefällen geltend gemacht werden, seit dem Urteil haben Privatpersonen deutlich mehr Möglichkeiten.

In diesen 5 Szenarien können Gerichtskosten von der Steuer abgesetzt werden

1. Ärger mit den Mietern

Vermieter können Gerichtskosten ebenso wie Kosten für Anwälte und Gutachter als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn sie Probleme mit ihren Mietern haben. Die Gerichtskosten müssen aber konkret mit der Vermietung zusammenhängen um tatsächlich abgesetzt werden zu können.

2. Stress mit dem Arbeitgeber

Ob ein Streit um das Gehalt oder die noch ausstehende Provision, eine möglicherweise nicht rechtmäßige Kündigung oder Mobbing am Arbeitsplatz: Arbeitnehmer können die Kosten von der Steuer absetzen, die entstehen, wenn sie ihren Arbeitgeber verklagen.

3. Unstimmigkeiten nach einem Autounfall

Nach einem Autounfall sind Streits um die Schuldigkeit nicht selten. Richter müssen dann darüber urteilen, wem die Schuld für den Unfall zugesprochen wird. Ist der Autounfall auf dem Hinweg zur Arbeit oder auf dem Heimweg von der Arbeit passiert, können die Gerichts- und Anwaltskosten abgesetzt werden und mindern so das zu versteuernde Einkommen.

4. Probleme bei der Erwerbsminderungsrente

Kommt es im Zuge einer Arbeitsunfähigkeit zu Unstimmigkeiten bei der Erwerbsminderungsrente aufgrund von Unfall oder Krankheit, kann es dabei zu Problemen zwischen dem Arbeitnehmer und der Rentenversicherung kommen. Auch hier können die Gerichtskosten bei der Steuer geltend gemacht werden.

5. Streit ums Erbe

Bei Streitereien wegen einer Erbschaft können grundsätzlich keine Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Eine Ausnahme ist, wenn eine Erbschaft, die zunächst angenommen wurde, wieder abgelehnt werden soll, da das Erbe nur aus Schulden besteht und existenzbedrohend ist. In diesem Fall können die Kosten für einen Anwalt oder ein eventuelles Gerichtsverfahren von der Steuer abgesetzt werden.

Gerichtskosten steuerlich geltend zu machen ist eine Entlastung für Steuerzahler und in vielen Fällen möglich. So z.B. bei Streit mit dem Chef oder Ärger mit den Mietern. Wichtig ist es, im Vorfeld die Umstände gründlich zu prüfen, da die Kosten nur dann abgesetzt werden können, wenn die Klage auch tatsächlich Aussicht auf Erfolg hatte und nicht mutwillig erfolgt ist.