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Lohnsteuer und Einkommensteuer: Wissenswertes für Arbeitnehmer

Inhaltsverzeichnis

Wer in Deutschland Einkünfte hat, der muss dafür Steuern zahlen. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob diese Einkünfte zum Beispiel durch Arbeit, Verpachtung oder Kapitalerträge zustande kommen. Zusammenfassend werden diese Einkünfte in Deutschland als Einkommen gewertet, sodass dementsprechend eine Einkommensteuer zu entrichten ist.

Lohnsteuer = Teil der Einkommensteuer

Die Besteuerung des Lohns entspricht insofern einer Einkommensteuer, als dass es sich beim Lohn auch um Einkünfte und somit letztlich um Einkommen handelt. Deshalb stellt die Lohnsteuer auch keine eigenständige Steuerkategorie dar, sondern ist eine Unterform der Einkommensteuer. Dieser Sachverhalt ist vielen Bürgern allerdings nicht bewusst, was nicht zuletzt am alltäglichen Sprachgebrauch liegt.

So ist beispielsweise gleichbedeutend mal von Lohn, mal von Gehalt und mal von Einkommen die Rede, ohne dass man weiß, worum es sich im Einzelfall eigentlich handelt. Selbiges gilt für die Steuererklärung oder Steuerformen. Die Grenzen sind im alltäglichen Sprachgebrauch oft fließend. Die Gründe hierfür liegen auch in der Vergangenheit, wo Lohn beispielsweise nur klassische Arbeiter in ihren Lohntüten erhielten, andere Arbeitnehmer ihr Geld jedoch in anderer Form unter anderer Bezeichnung.

Jeder Arbeitnehmer ist ein Lohnsteuerzahler

Heute hat sich dieses Bild gewandelt: Steuerlich gesehen erhalten alle Arbeitnehmer Lohn. Allen Arbeitnehmern ist unabhängig vom ausgeübten Beruf gemein, dass sie Lohnsteuer zahlen müssen. Zwar wird diese direkt vom Arbeitgeber vom Lohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Der Steuerpflichtige ist aber der Arbeitnehmer, denn der Arbeitgeber muss nur sein eigenes Einkommen versteuern, nicht das seiner Arbeitnehmer. Für einige Arbeitnehmer hat es sich mit der „automatischen“ Entrichtung der Lohnsteuer auch schon erledigt und sie müssen darüberhinausgehend keine Steuererklärung für ihr Einkommen anfertigen.

Wann müssen Sie eine Einkommensteuererklärung einreichen?

Sobald Arbeitnehmer jedoch neben ihrem eigentlichen Lohn weitere Einkünfte haben oder ihr Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich macht, sind sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung an das Finanzamt verpflichtet. So gesehen könnte man sagen, dass zwar jeder Arbeitnehmer ein Lohnsteuerzahler ist, nicht jeder aber auch ein Einkommensteuerzahler. Diese Pflicht ist aber nicht nur im Interesse des Staates, der die Steuern einzieht und umverteilt, sondern durchaus auch in dem des Arbeitnehmers. Denn bei der Besteuerung des gesamten Einkommens wird die bereits entrichtete Lohnsteuer verrechnet.

In Verbindung mit diversen Freibeträgen oder absetzbaren Ausgaben kann eine Einkommensteuererklärung für den Arbeitnehmer bares Geld wert sein, wenn er zu viel bezahlte Steuern zurückerstattet bekommt. Natürlich kann auch das Gegenteil der Fall sein. Aber auch wenn eine Nachzahlung ärgerlich sein mag, entgeht man so der Gefahr, wegen Unwissenheit Steuern nicht zu zahlen und im Nachhinein dafür bestraft zu werden. Im Zweifel ist es besser, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und sich bei Fragen an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden.