Policendarlehen Besteuerung: So kassiert das Finanzamt
Sie möchten ein Darlehen beantragen und überlegen sich, ob es mehr Sinn macht, zur Bank zu gehen oder Ihre Lebensversicherung zu beleihen?
Grundsätzlich zahlen Sie bei einem Policendarlehen weniger Zinsen. Dafür kann es aber sein, dass Sie unnötig viel Steuern abgezogen bekommen. Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es zwar nicht. Folgende Aspekte helfen Ihnen aber bereits weiter.
Steuerfrei oder nicht?
Im Zweifelsfall sollte man dazu immer einen Steuerberater oder sein Finanzamt direkt fragen. Verträge, die nach 2005 abgeschlossen wurden, muss man sich dafür genauer anschauen.
Daneben gibt es auch seit 2009 eine neue Vorschrift, die über die Besteuerung entscheidet. Zuvor war das alles einfach, weil Policendarlehen grundsätzlich steuerfrei waren. Das ist jetzt anders.
Das Finanzamt prüft die Steuerpflicht abhängig vom Zinssatz. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass auch ältere Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurde, nun steuerpflichtig sind. Begründet wird dies meist mit einem zu niedrigen Zinssatz.
Alte Verträge, neue Steuerpflicht
Vor 2005 abgeschlossene Verträge können inzwischen ebenfalls geschröpft werden. Vom Finanzamt wird ein Policendarlehen nun anders bewertet. Es gilt als „verkappte Versicherungsleistung“ und deshalb hält der Staat die Hand auf.
Es gibt jedoch glücklicherweise auch hier Grenzen. Läuft eine Lebensversicherung bereits seit über 12 Jahren, darf diese steuerlich nicht angetastet werden. Dafür muss die Todesfallleistung 60% der Beitragssumme ausmachen.
Das Finanzamt hat auch hier einen kleinen Haken eingebaut, wie man als Darlehensnehmer doch noch etwas zahlen muss, wenn auch indirekt.
Steuerschädliche Verwendung
Sind die Erträge aus der Police später nicht mehr steuerfrei und können die Versicherungsbeiträge nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden, nennt man das steuerschädlich. Dies betrifft aber nur sehr wenige Darlehensnehmer. Denn dazu müsste man die Kosten für das Policendarlehen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben deklarieren.
Erst wenn diese Kosten steuerlich geltend gemacht wurden, gilt die steuerschädliche Verwendung. Bei privaten Kreditnehmern ist das so gut wie ausgeschlossen. Lediglich bei Selbstständigen kann dieser Fall eintreten.
Wer größere Beträge beleihen möchte, wird auf jeden Fall beim Finanzamt gemeldet. Die Versicherungsgesellschaften sind nämlich dazu verpflichtet, Darlehensbeträge von über 15.000€ anzuzeigen.
Günstig bei geringen Darlehen
Die Policendarlehen-Besteuerung ist komplex genug, dass man sich dafür auf jeden Fall Rat von einem Experten holen sollte. Möchte man einen kleineren Kredit aufnehmen, sollte man durchrechnen, ob ein Policendarlehen günstiger ist als der Kredit bei der Bank.
Die Zinsen für die Vorauszahlung der Lebensversicherung sind sehr günstig und auch nicht bonitätsabhängig – im Gegensatz zu gewöhnlichen Verbraucherkrediten. Man muss lediglich darauf achten, ob und wie viel Steuern anfallen.
Dadurch kann man die Bund Future-Funktionsweise gut erkennen. Je niedriger der Wert des Bund Future, desto mehr Zinsen erhält man. Liegt der Leitzins bereits am Boden, sind auch hohe Zinsen unmöglich.