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Progressive Einkommenssteuer – Sicherung der staatlichen Wirtschaftlichkeit

Progressive Einkommenssteuer – Sicherung der staatlichen Wirtschaftlichkeit
Inhaltsverzeichnis

Die progressive Einkommensteuer sichert die steuerliche Belastung der Bürger eines Staates nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

In den meisten Ländern dieser Welt gibt es keinen einheitlichen Steuersatz, sondern eine sich mit dem Einkommen steigernde Steuer – die progressive Einkommensteuer. Für die übergroße Mehrheit der Steuerbürger bedeutet dieses Prinzip ein hohes Maß an Steuergerechtigkeit.

Die deutsche Steuergesetzgebung trägt dazu bei, indem sie versucht, typische Gruppen von Einkommensverhältnissen mit angemessenen Steuern zu versehen. Im Laufe der Jahrzehnte hat es dabei immer wieder Änderungen gegeben – so wie die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland verlief.

Das bekannteste Beispiel ist sicher der so genannte „Mittelstandsbauch“, der sich in den 1960er Jahren durch die allgemeine Prosperität ergeben hat. In der ansteigenden Linie der Einkommensteuer wurden die wachsenden mittleren Einkommen stärker belastet, was zu einer entsprechenden Verformung in den grafischen Darstellungen führte.

Heute drehen sich die Diskussionen um die progressive Einkommensteuer in Deutschland eher um den Grundfreibetrag und den Spitzensteuersatz. Beide Sparten spiegeln die Entwicklung der letzten Jahre wieder, in denen die Differenz zwischen Gering- und Spitzenverdienern immer größer geworden ist.

Progressive Einkommensteuer bringt Entlastung für untere Einkommen

Da die Steuersätze vom Einkommen abhängig prozentual steigen, zahlen Besserverdienende deutlich höhere Steuern als Menschen mit geringem Einkommen. Das Ansteigen der Progression lässt sich am deutlichsten dadurch veranschaulichen, dass derjenige, der das Doppelte eines anderen verdient, mehr als doppelt so viel Steuern zahlt.

Bis zu einer bestimmten Höhe sind Einkommen in Deutschland sogar gänzlich steuerfrei. Damit wird ein Existenzminimum für den Einzelnen anerkannt, das nicht noch durch Steuern belastet werden soll. Die Höhe dieses Grundfreibetrages richtet sich nach den Zuwendungen, die ein ALG-II-Empfänger (Arbeitslosengeld für Langzeiterwerbslose) innerhalb eines Jahres erhält.

Auch dieser Betrag unterliegt einer Dynamisierung entsprechend der wirtschaftlichen Verhältnisse. Er ist in den letzten Jahren stetig angewachsen und liegt im Jahr 2022 bei 9.984 €, das sind 240€ mehr als im Vorjahr.

Progressive Einkommensteuer und Steuersätze

Der lineare Anstieg der Einkommensteuer verläuft nicht gleichmäßig, sondern ändert bei Erreichen bestimmter Einkommensgruppen den Zuwachs. Die stärkste Steigerung gibt es beim Überschreiten des Grundfreibetrages: Hier setzt die Einkommensteuer mit 14% ein. Allerdings werden nur die Beträge oberhalb der Freibetraggrenze versteuert.

Der Durchschnittssteuersatz, der die zu zahlende Steuer auf den Gesamtverdienst bezeichnet, liegt deshalb bei einem Einkommen knapp oberhalb von 8.650 € auch nur bei ca. 1%. Wird die Einkommensteuer nur anhand des Durchschnittssteuersatzes dargestellt, ergibt sich tatsächlich ein fast linearer Verlauf.

Aber auch bei der Progression flacht der Anstieg in der Folge immer weiter ab. Die geringste Steigerung ist in den mittleren Verdienstgruppen zu verzeichnen. Damit wird berufliches Fortkommen (verbunden mit höherem Einkommen) auch von der Steuer belohnt. Gehaltserhöhungen müssen so nicht unverhältnismäßig hoch an das Finanzamt weitergereicht werden.

Beim Spitzensteuersatz von derzeit 42% gibt es dann keinen weiteren Anstieg mehr. Erst bei einem Einkommen von über 277.826 € jährlich werden 45% Einkommensteuer fällig.