Sinkende Freibeträge: Die finanziellen Entlastungen für Rentner bis 2040
Für Rentner mit niedrigen Altersbezügen ist es wichtig, finanzielle Entlastungen zu erhalten, die den zu versteuernden Betrag mindern. Wer Nebeneinkünfte aus Kapitalerträgen hat, muss mit der pauschalen Abgabe von 25 % (Abgeltungsteuer) rechnen.
Werden die Kapitalerträge von Rentnern nicht pauschal besteuert und sie fordern eine Günstiger-Prüfung, kann der Altersentlastungsbetrag auf die Kapitaleinkünfte geltend gemacht werden und das monatliche Netto erhöhen. Mit dem Altersentlastungsbetrag können ehemalige Arbeitnehmer die Steuern auf ihre Bezüge mindern, wozu auch Nebeneinkünfte zählen.
Wann wird der Altersentlastungsbetrag angewendet?
Der Altersentlastungsbetrag wird für Rentenbezüge automatisch bei der Berechnung der Einkommensteuer abgezogen. Soll dieser Altersentlastungsbetrag auch für Kapitaleinkünfte gelten, müssen Rentner selber aktiv werden.
Das Ziel dieses Freibetrags ist, Arbeitnehmereinkünfte im Alter gerecht zu besteuern. Leibrenten oder Beamtenpensionen bieten aufgrund des Versorgungsfreibetrags bessere Konditionen – diese Ungleichheiten sollen durch den Altersentlastungsbetrag ausgeglichen werden.
Wann der Altersentlastungsbetrag auf Kapitaleinkünfte gewährt wird
Der Altersentlastungsbetrag belief sich im Jahr 2015 auf 24 % und lag maximal bei 1.140 € im Jahr. Bis 2040 läuft er Schritt für Schritt aus. Er wird nur auf Einkünfte gewährt, die nicht pauschal besteuert werden. Somit kann der Altersentlastungsbetrag auf Kapitaleinkünfte nur dann geltend gemacht werden, wenn die Kapitalerträge von Rentnern nicht der pauschalen Abgeltungsteuer unterliegen. Grundsätzlich zählen Kapitaleinkünfte als Nebeneinkommen und müssen versteuert werden.
So sinkt der Altersentlastungsbetrag bis 2040:
Das Mindestalter muss erreicht sein
Wer den Altersentlastungsbetrag erhalten will, muss beim Finanzamt eine freiwillige Steuererklärung einreichen und die Anlage KAP ausfüllen. Wurden die Kapitalerträge noch nicht pauschal besteuert, kann der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden.
Entscheidend ist, dass Rentner erst ab einem bestimmten Alter den Altersentlastungsbetrag geltend machen können. Nur wer zu Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat, kann von dieser Ersparnis profitieren. Für das Jahr 2022 gilt also, dass Rentner 1958 geboren sein müssen, um erstmalig den Altersentlastungsbetrag in Höhe von 14,4 % oder max. 684 € geltend zu machen.