So beantragen Sie Ihre persönliche Steuernummer
Wer freiberuflich arbeiten will oder sich selbstständig macht, benötigt eine Steuernummer, über die Entgelte abgerechnet werden können. Diese Steuernummer kann jeder beim Finanzamt beantragen, allerdings nicht online, sonder nur vor Ort.
Zuständig für die Vergabe von Steuernummern ist das für den Wohnort zuständige Finanzamt, wer also umzieht muss am neuen Wohnort eine neue Steuernummer beantragen. Die Beantragung ist unkompliziert und erfordert das Ausfüllen eines Fragebogens. Dieser kann schon im Vorfeld aus dem Internet heruntergeladen und dann ausgefüllt beim Finanzamt abgegeben werden.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der freiberuflichen Tätigkeit
Die Steuernummer ist je nach Bundesland verschieden aufgebaut und beinhaltet immer die Bezirksnummer des zuständigen Finanzamtes, die persönliche Unterscheidungsnummer und die letzten Ziffern der persönlichen Bundesfinanzamtsnummer. Sie wird auf jeder Rechnung mit angegeben und ist die Nummer, über die alle steuerrelevanten Belange eines Unternehmers laufen.
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der freiberuflichen Tätigkeit müssen Antragsteller Angaben zur Tätigkeit machen, ihr geschätztes Einkommen aus dieser Tätigkeit angeben und alle weiteren Einkünfte für das kommende Jahr schätzen. Das Datum der Tätigkeitsaufnahme ist bei der Beantragung der Steuernummer ebenso relevant wie die Eckdaten des geplanten Unternehmens: Betriebsstätte, Gründungsform, Handelsregistereintrag und die Kammerzugehörigkeit.
Wie geht es nach dem Ausfüllen des Fragebogens weiter?
Wichtig ist, dass dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung alle nötigen Unterlagen beigefügt sind. Hierzu zählen der Handelsregisterauszug, Kopien von Verträgen oder eine schriftliche Einwilligung zum Lastschriftverfahren. Der Fragebogen muss dann im Anschluss an das Ausfüllen unterschrieben werden, damit er gültig ist und dem Finanzamt eingereicht werden kann.
Nach dem Ausfüllen und Unterschreiben des Antrags kann dieser entweder per Post an das Finanzamt übermittelt oder persönlich vorbeigebracht werden. Das Finanzamt überprüft darauf hin die geplante Tätigkeit und die weiteren Angaben auf dem Antrag.
Meist dauert es mehrere Wochen (zwei bis vier Wochen sind die Regel) bis der Antrag durch ist und der Antragsteller seine Steuernummer erfährt. Mit einem freundlichen Anruf beim Finanzamt kann es auch schon mal schneller gehen, wenn dem Antrag eine besondere Dringlichkeit eingeräumt wird. Die Steuernummer wird dann in der Regel per Post mitgeteilt, in Ausnahmefällen aber sogar schon am Telefon.
So geht es mit der Steuernummer ebenfalls ein wenig schneller
Kleiner Tipp: Wer bei der Beantragung der Steuernummer schon seine Steueridentifikationsnummer auf dem Fragebogen einträgt, hat eine Chance darauf seine Steuernummer schneller zu erhalten. Der Antrag wird mit einer Identifikationsnummer in der Regel nämlich deutlich schneller bearbeitet, da die Person dann direkt zugeordnet werden kann.